lienrechtsreform ersetzte die Vorrangstellung des männlichen Oberhauptes der Familie durch die Partnerschaft der Eheleute.
Nun stellt sich freilich eine andere Frage: Wie hält es unsere Gesellschaft mit Gewalt und mit Macht? Wem dient diese Macht überhaupt? – Eines sei klar gesagt: Erwachsene können aus der Verantwortung für ihr eigenes Handeln nicht entlassen werden. Es gibt kein diesbezügliches Gesetz, und es wird niemals ein solches geben. Es ist allerdings noch schwieriger, die Anwendung psychischer Gewalt zu erfassen als körperliche Mißhandlungen.
Es ist traurige Realität: Obwohl sich die meisten Frauen und Kinder außerhalb ihrer Wohnung unsicherer fühlen als in ihrer Wohnung, gibt es doch oft in der Wohnung, dem Sitz von Familien, Gewalt. Das Wegweiserecht stellt zwar eine wesentliche Verbesserung zum Schutz der Opfer dar, doch Prävention muß einen ebenso großen Stellenwert haben.
Warum entsteht Gewalt? Gewalt hat viele Ursachen: Der eine übt Gewalt aufgrund einer Notsituation, der andere aus Angst, der dritte wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Problemen mit Alkohol oder Drogen.
Meine Damen und Herren! Um gegen Gewalt in Familie und Partnerschaft wirksam vorgehen zu können, bedarf es eines gesellschaftlichen Bewußtseinsbildungsprozesses, der insbesondere jene Berufsgruppen und Gesellschaftsbereiche einbindet, die häufig mit Gewalt und ihren Auswirkungen konfrontiert sind. Dabei käme dem medizinischen System und den Ärzten eine entscheidende Rolle zu. In Österreich wurde bislang von offizieller Stelle kein breit angelegter Versuch unternommen. Nur Bundesminister Bartenstein hat diesbezüglich eine Aktivität gesetzt. Er hat ein Modellprojekt zur Vernetzung von Krankengeschichten von Kindern, die in Unfallabteilungen behandelt werden, zur Aufdeckung von physischer oder sexueller Mißhandlung ins Leben gerufen. Dieses Projekt läuft gut, und es wird in den nächsten Monaten darüber viel berichtet werden. Für diese Aktivität möchte ich unserem Bundesminister Dr. Bartenstein ein aufrichtiges Dankeschön sagen! (Beifall bei der ÖVP und der Abg. Dr. Mertel. )
Ich bringe jetzt einen Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Maria Fekter, Dr. Fuhrmann und Genossen zum Bericht des Justizausschusses (407 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (252 der Beilagen) eines Bundesgesetzes über Änderungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, der Exekutionsordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes (Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie – GeSchG)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Art. II Z 7 lautet:
"7. In § 390 Abs. 4 wird das Zitat ,dem § 382 Abs. 1 Z. 8 lit. a oder dem § 382a‘ durch das Zitat ,§ 382 Abs. 1 Z 8 lit. a, § 382a oder § 382b‘ ersetzt."
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Ich ersuche den Präsidenten, bei der Abstimmung diesen Abänderungsantrag auch berücksichtigen zu wollen.
Meine Damen und Herren! Eine Gesellschaft soll nicht daran gemessen werden, wie sie es mit den Starken und den Mächtigen hält, sondern daran, wie sie es mit den Schwachen, mit jenen, die Gewalt erleiden müssen, hält. Letztere sind in vielen Fällen Kinder und Frauen. Wenn daher heute ein Gesetz zu Beschlußfassung steht, das diesbezüglich wenigstens in einigen Bereichen Abhilfe schaffen kann, dann meine ich, daß wir diesem Gesetz ruhig die Zustimmung geben können! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie beim Liberalen Forum.)
21.53