Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 127

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Abgeordneter Schuster soeben verlesen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bures. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.53

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Wir wissen, daß Gewalt in der Familie weit verbreitet ist, weiter, als es einige oft wahrhaben wollen. Wir wissen auch, daß die diesbezügliche Dunkelziffer sehr hoch ist. Wir wissen aber auch, vor allem seit der Sensibilisierung und öffentlichen Diskussion dieses Themas, daß jede fünfte in einer Beziehung lebende Frau von Gewalt in der Familie betroffen ist und daß zwei Drittel aller Kinder, die in Österreich leben, von Gewalt in der Familie betroffen sind.

54 Prozent aller Morde werden im Familienkreis begangen! In 90 Prozent sind die Opfer Frauen und Kinder. Schätzungen der Verantwortlichen der Frauenhäuser besagen, daß es sich tatsächlich um rund 150 000 bis 300 000 Gewaltopfer – Frauen und Kinder – handelt. Hinter diesen Zahlen stehen verletzte Menschen, für die wir heute, um diesem Problem Herr zu werden, entsprechende Maßnahmen setzen müssen.

Es geht bei dieser Vorlage nicht darum, zu verhindern, daß ein Bauer seinen Arbeitsplatz oder jemand das Büro in seiner Wohnung erreichen kann, sondern es geht vielmehr darum, zu verhindern, daß Männer Frauen und Kinder vergewaltigen, schlagen, mißhandeln und demütigen. Um solche Maßnahmen geht es heute! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich teile die Auffassung, daß die heutigen gesetzlichen Regelungen ein erster Schritt sind, mit dem wir dokumentieren, daß wir an diese Fragen und an diese Problematik wirklich ernsthaft herangehen. Es war die Frauenbewegung und es waren engagierte Frauenpolitikerinnen, die dieses Thema in den letzten 20 Jahren enttabuisiert und analysiert haben. Die Analyse, wie diese Form der Gewalt überhaupt entsteht, ergab, daß es sich hiebei um die Frage der Verteilung von Macht handelt. Die einzige Chance, dieses Problem zu bewältigen und neben konkreten Maßnahmen, wenn es schon Opfer gibt, auch präventive Maßnahmen zu setzen, besteht darin, die Machtverteilung zu analysieren, das Rollenbild von Frauen und Männern zu ändern und dafür zu sorgen, daß es zu einer gleichmäßigen Machtverteilung kommt. Bei diesem Problemkreis geht es nicht um körperliche Kraft oder Stärke, die man zeigen kann, sondern ausschließlich um die Rolle, die die Familie und die Frauen in dieser Gesellschaft einnehmen.

Es ist gelungen, daß sich heute alle verantwortungsvollen Politiker dieses Themas annehmen und hinsichtlich des Problems Gewalt gegenüber Frauen und Kindern sensibilisiert wurden. Ich begrüße die Maßnahmen, die wir heute beschließen. Damit, daß das Instrument der einstweiligen Verfügung deutlich verbessert wird und daß Sicherheitsbehörden zusätzliche Kompetenzen beim Einschreiten bei Gewalt gegen Frauen und Kinder bekommen, erhöhen wir den Opferschutz. Dieser wird wesentlich verbessert. Wir gehen außerdem von dem Prinzip ab, daß im Gewaltfall immer die Opfer – in der Regel die Frauen und Kinder – die Wohnung und das Heim verlassen müssen.

Wir haben mit diesem ersten Schritt unsere konsequente Haltung auch gegenüber privater Gewalt dokumentiert. Wir müssen für bedingungslose Verurteilung und Ächtung von Gewalt in unserer Gesellschaft – insbesondere innerhalb der eigenen vier Wände – eintreten! (Beifall bei der SPÖ.)

21.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.57

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Die Gesetzesänderungen, die wir jetzt diskutieren, haben Signalwirkung


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