und sind als Kampfansage gegen Gewalt in der Familie zu werten. Mit diesem Maßnahmenkatalog soll ein friedliches Zusammenleben in der Familie frei von Angst erreicht werden.
Zusätzlich muß sich allerdings auch die Einstellung der Bevölkerung ändern. Denn oft wird immer noch nach dem Motto gehandelt: Was in der Wohnung meines Nachbarn passiert, das geht mich nichts an! – Familie wird immer noch als Ort der Privatheit betrachtet. Die Grenze muß jedoch dort gezogen werden, wo Gewalt ihren Anfang nimmt. Wenn es also beim Nachbarn kracht, darf Wegschauen und Weghören nicht mehr oberstes Prinzip sein. Die Sicherheit vieler prügelnder Männer, daß sie ohnedies ungestraft davonkommen, darf nicht mehr länger geduldet werden. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)
Gewalt gibt es in allen Gesellschaftsschichten. Dort, wo im Lebensumfeld aber zusätzliche Streßfaktoren wie zu kleine Wohnungen, mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen, ungewollte Schwangerschaften, aber auch chronische Krankheiten von Familienangehörigen dazukommen, wird die Gewaltbereitschaft erhöht, wie auch namhafte WissenschafterInnen jüngst bei einer Veranstaltung im Parlament zu diesem Thema darlegten.
Weitere wesentliche Gründe zuzuschlagen sind: Verlustangst, Eifersucht und – man höre und staune!; Abgeordnete Mertel hat es auch schon erwähnt – vermeintlicher Ungehorsam. Das Martyrium vieler Frauen beträgt mehr als zehn Jahre, bis sie endlich aus einer Gewaltbeziehung aussteigen. In Anbetracht dessen müssen staatliche Schutzmaßnahmen geschaffen werden, daß die Angebote zur sozialen Unterstützung der Opfer familiärer Gewalt so attraktiv gestaltet werden, daß das Opfer an eine grundlegende Veränderung seiner Lebensverhältnisse glauben kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Die ersten Schritte in diese Richtung sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf getan. Auf die genaueren Gesetzesbestimmungen möchte ich nicht eingehen, das haben ja schon die Vorrednerinnen und Vorredner getan.
Einen besonders wichtigen Punkt möchte ich aber hervorheben, und das ist die Einrichtung von Interventionsstellen, die für die Durchführung dieses Gesetzes eine wichtige Voraussetzung sind. Diese Interventionsstellen sollen die Frauen beraten, sollen im Gewaltfall koordinieren. Damit dieses Gesetz die entsprechende Durchschlagskraft erhalten kann, ist die Installierung dieser Interventionsstellen wichtig. Es sind schon drei geplant: eine in Graz, eine in Wien und eine, wie ich hoffe, auch in Innsbruck.
Zum Abschluß: Ein Wermutstropfen – so empfinde ich es – ist, daß das Strafrecht in diesem Zusammenhang überhaupt nicht behandelt wird, was meiner Meinung nach nicht auf die geringere Bedeutung häuslicher Gewalt hinweisen soll, sondern auf besondere Schwierigkeiten hindeutet, die sich auf diesem Rechtsgebiet stellen. Daher sehe ich es als eine der nächsten großen Herausforderungen für die Gesetzgebung, diese Schwierigkeiten zu überwinden, damit niemand in dieser Republik auf die abwegige Idee kommen kann, daß Übergriffe im häuslichen Bereich, im geschützten Rahmen von Lebensgemeinschaften von geringerem Unrechtsgehalt wären als außerhalb. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)
22.01
Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 407 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters haben die Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Fuhrmann und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.