Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 148

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Diese Zweifel beruhen hauptsächlich darauf, daß eine Ausgliederung immer von einer gewissen marktwirtschaftlichen Einbettung des Unternehmens begleitet sein muß. Die Ausgliederung allein bewirkt ja noch wenig – abgesehen davon, daß die haushaltsrechtlichen Restriktionen, der Dienstpostenplan als Beschränkung, die Restriktionen des Dienstrechtes und so weiter entfallen. Das ist zwar alles schön und gut, wenn aber nicht gleichzeitig auch die Risiken des Marktes wirksam werden, wenn die Firma, die hier ausgegliedert wird, nicht gleichzeitig auch den Anreizen und Sanktionen des Marktes unterworfen wird, dann kann das gründlich schiefgehen.

Rechnungshofberichte, beispielsweise über die früheren Straßenbau-Sondergesellschaften, bieten genug Anschauungsmaterial dafür, daß die Ausgliederung allein nichts Positives bewirken muß.

Ob das künftige Bundesrechenzentrum diesen Grundprinzipien ausreichend gerecht wird, dafür gibt es einen gewissen Interpretationsspielraum. Ich bin mir vor allem darüber unsicher, was die zukünftige Tätigkeit dieser Gesellschaft betrifft – Kollege Haselsteiner hat es schon angedeutet.

Es wird einen Bereich geben – wenn ich mich nicht täusche, ist davon in § 2 Abs. 3 bis 6 die Rede –, in dem die klassischen bisherigen Aufgaben, also die gesetzlich übertragenen Aufgaben, weiter erfüllt werden. Es gibt aber auch einen völlig offenen Paragraphen, nämlich § 2 Absatz 7, der die Möglichkeit eröffnet, in weitere Geschäftsfelder einzudringen. – Die Frage ist nur, ob und unter welchen Bedingungen es dabei einen fairen Wettbewerb geben wird.

Soweit ich in Gesprächen mit zuständigen Beamten gehört habe, ist zunächst daran gedacht, daß das Bundesrechenzentrum nur in Wettbewerb um zusätzliche öffentliche Aufträge eintreten wird, nicht aber in den freien Wettbewerb um private Aufträge, beispielsweise von großen Banken, Industriefirmen und dergleichen. Im Prinzip wäre das möglich, das Know-how ist ja vorhanden.

All das ist aber im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, es läßt nur sozusagen die Tür dazu offen, dorthin zu gehen. Wann, wie und unter welchen Bedingungen das geschehen soll, wird eine Angelegenheit des Unternehmenskonzepts oder des Statuts sein, das mit dem Finanzminister zu verhandeln sein wird.

Zusammenfassend: Es gibt Risiken, das ist gar keine Frage. Ich verstehe die Bedenken der Freiheitlichen sowie die des Kollegen Haselsteiner. Wenn das Experiment aber gelingt, dann wird es sehr interessant ... (Abg. Dr. Khol gibt dem Redner ein Zeichen.) – Ich bin in zehn Sekunden fertig, Herr Kollege Khol. Ich bin nicht schuld daran, daß die Präsidiale zwei Stunden lang über einer bestimmten Frage gebrütet hat! (Abg. Dr. Haselsteiner: Über eine unsinnige!) Sie, Herr Kollege Khol, vielleicht auch nicht, ich aber mit Sicherheit nicht, weswegen es auf diese zehn Sekunden, die ich jetzt schon "verbraten" habe, nicht ankommen wird.

Wenn das Experiment gelingt, dann kann das einen sehr wichtigen Impuls für weitere flexible Organisationsformen im öffentlichen Sektor geben, weshalb wir trotz all dieser Bedenken dafür sind, dieses Experiment zu wagen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

23.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gelangt nun Herr Bundesminister Mag. Klima. – Bitte, Herr Bundesminister.

23.19

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal versuchen, jene, die guten Willens sind, zu überzeugen.

Es handelt sich hiebei um ein Rechenzentrum, in dem über 400 höchst engagierte, höchst qualifizierte Mitarbeiter im Bereich des Software-Engineerings, des Netzwerk-Aufbaus und der Informationstechnologien tätig sind, Mitarbeiter, die hervorragende Software- und Hardware-Konstruktionen sowie österreichweit ein Corporate Network geschaffen haben. Es sind hervorra


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite