Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 153

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Ich erinnere mich noch gut daran, daß das, als die Krisen bei der VOEST-Alpine aber auch bei anderen großen, auch privaten Unternehmungen zutage getreten sind, unter anderem ein Thema war, daß viele, jahrelang dienende Mitarbeiter, die Pensionszusagen hatten, auf einmal vor die Wahl gestellt wurden, sich sozusagen mit einem Bettel zu begnügen oder überhaupt ihre Altersvorsorge zu gefährden. Ich glaube daher, daß diese Pensionskassenmöglichkeit eine wirkliche Qualitätsverbesserung darstellt.

Diese Novelle, die nun zur Diskussion steht, die darauf abzielt, zu unterscheiden, ob die Pensionszulagen leistungs- oder beitragsorientiert sind, verstehe ich nicht beziehungsweise kann sie nur so interpretieren: Wir wollen tendenziell die leistungsorientierten Zusagen favorisieren und die beitragsbezogenen zurücknehmen. (Zwischenruf des Bundesministers Mag. Klima. )

Herr Bundesminister! Das ist meine Interpretation. Ich habe das studiert und habe versucht, es zu verstehen. (Bundesminister Mag. Klima: Wir wollten eine Möglichkeit schaffen!)

Ich weiß, Herr Bundesminister, das ist die Möglichkeit! Aber die Möglichkeit könnten Sie auch auf eine andere Art und Weise schaffen, nämlich dadurch, daß Sie unserem Abänderungsantrag zustimmen, den ich gleich verlesen werde. Danach erkennen wir zwar an, daß der Betrag von 10 Prozent für leistungsorientierte Zusagen nicht ausreicht, aber das ist kein ausreichender Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Beitrags- und Leistungsorientierung.

Ich meine, es sollte dem Unternehmer überlassen bleiben, zwischen den beiden Grundmodellen zu wählen. Ich für meine Person würde mich für den beitragsorientierten Lösungsansatz entscheiden, weil er meiner Ansicht nach größere Sicherheit bietet, und zwar nicht nur mir als Unternehmer, sondern selbstverständlich auch meinen Mitarbeitern als den zukünftigen Begünstigten. Daher verstehe ich diese unterschiedliche Betrachtung nicht ganz – auch dann nicht, Herr Bundesminister, wenn die Umstiegshilfe gemeint ist. – Ich glaube, das ließe sich anders lösen.

Da wir der Meinung sind, daß dieser Unterschied nicht gerechtfertigt ist, beantragen wir in einem Abänderungsantrag folgendes:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Haselsteiner und PartnerInnen betreffend die Regierungsvorlage 370 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (370 der Beilagen) über ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

Im Art. II Änderung des Einkommensteuergesetzes wird die Ziffer 1 wie folgt geändert. § 4 Abs. 4 Ziffer 2 lit.a lit. cc lautet:

cc) Bei beitrags- und leistungsorientierten Zusagen in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften dürfen die Beiträge 20 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme der Anwartschaftberechtigten nicht übersteigen.

Im Art. II Änderung des Einkommensteuergesetzes wird die Ziffer 1 wie folgt geändert. § 4 Abs. 4 Ziffer 2 lit. a lit. dd lautet:

Bei Zusagen mit Beitragsanpassungen (§ 15 Abs. 3. Ziffer 5 des Pensionskassengesetzes) darf der in lit. cc genannte Grenzwert überschritten werden, solange der Arbeitgeber vorübergehend höhere Beiträge zum Schließen einer unvorhergesehenen Deckungslücke leisten muß.

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