Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 154

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Herr Bundesminister! Wenn wir den Rahmen weit genug stecken – meiner Überzeugung nach ist die Mißbrauchsmöglichkeit nicht gegeben –, würden wir den Unternehmern auf diese Weise einen größeren Spielraum einräumen, ohne daß sie befürchten müßten, daß diese Änderung mißbräuchlich zur Vermeidung – insbesondere in bestimmten Perioden – des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteueraufkommens benützt werden könnte.

Ich weiß, das ist ein Abänderungsantrag in letzter Minute. Ich habe gerade vorhin argumentiert, daß man etwas nicht gutheißen kann, solange man es nicht gelesen und auch wirklich studiert hat. Trotzdem bitte ich die Kollegen, darüber nachzudenken.

Herr Bundesminister! Zweitens: Wir haben nun eine EU-Anpassung im Bereich der Umsatzsteuer. Wir glauben, daß das selbstverständlich der richtige Weg ist. Wir verstehen folgendes aber nicht: Wenn Sie nun darauf abzielen, Ärzten und anderen, die einen Kassenvertrag haben, diese Möglichkeit zu gewähren, dann empfinden wir es nicht nur unter Umständen, sondern vor allem aus einer gewissen Logik heraus als sogar verfassungsrechtlich bedenklich und als nicht verständlich, daß Sie andere im gleichen Berufsfeld arbeitende Menschen – Unternehmer oder Freiberufler – davon ausschließen. Ich nehme an, daß die davon Betroffenen – Wahlärzte, Psychotherapeuten und andere – von der Bevölkerungsgruppe her keine wesentliche Anzahl ausmachen. (Bundesminister Mag. Klima: Es sind die dabei, die einen Kassenvertrag haben!) Diejenigen, die einen Kassenvertrag haben, sind dabei.

Meine Kollegin Martina Gredler hat mir aber ausdrücklich aufgetragen, zu erwähnen, daß es auch praktische Ärzte ohne Kassenvertrag gibt, die, um überhaupt im Beruf bleiben zu können, zu Krankenkassentarifen oder knapp darüber arbeiten müssen. Denn auch auf diesen Gebieten gibt es leider Gottes einen Wettwerb, mag man ihn auf diesem Gebiet nun gutheißen oder nicht. Diese im Gesundheitswesen Tätigen werden wirklich diskriminiert. Wir sehen das nicht ein, und daher glauben wir, Herr Bundesminister, daß wir einen Abänderungsantrag ins Auge fassen sollten. Ich erlaube mir, diesen nun einzubringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Haselsteiner, Dr. Van der Bellen, Freunde und FreundInnen zur Regierungsvorlage 395 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage, mit der ein Bundesgesetz, mit dem Beihilfen im Gesundheits- und Sozialbereich geregelt (Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz) und das Finanzausgleichsgesetz 1997 und das Katastrophengesetz 1996 geändert werden (395 der Beilagen), in der Fassung des Ausschußberichtes (476 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Artikel I § 3 Abs. 1 wird folgender neuer Abs. 2 hinzugefügt.

"(2) Psychotherapeuten, Hebammen und freiberuflich Tätige im Sinne des § 52 Abs. 4 des Bundesgesetzes betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste, der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 102/1961 in der Fassung des BGBl. 872/92 und des § 7 Abs. 3 des MTD-Gesetzes (BGBl. Nr. 460/92) sowie jene Ärzte, die aufgrund des in § 131a ASVG und § 131b ASVG verankerten Wahlrechtes in Anspruch genommen werden können, haben gleichfalls Anspruch auf einen Ausgleich, der sich nach den von den Sozialversicherungsträgern, den Krankenkassenfürsorgeeinrichtungen und den Trägern des öffentlichen Fürsorgewesens gezahlten Leistungsentgelten, Kostenerstattungen beziehungsweise Zuschüssen richtet."

2. Artikel I § 3 Abs. 2 und 3 werden zu § 3 Abs. 3 und 4.

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