Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 159

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Das ist, Herr Bundesminister, bereits zeitungskundig gewesen! (Abg. Böhacker: Er hört nicht zu!) Etwas kann ich mir aber nicht vorstellen: Können Sie sich, Herr Bundesminister, vielleicht vorstellen, daß in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei der Leiter der Großbetriebsprüfung auf einmal als Beteiligter und auch Lukrierender von Gewinnen aufscheint oder daß zum Beispiel der Bundessteuerinspektor auch gleichzeitig Teilhaber einer Steueranwaltskanzlei ist, und zwar ohne daß Sie das wissen oder vielleicht sogar gutheißen? Herr Bundesminister! Wir ersuchen Sie, der Öffentlichkeit und dem Parlament dazu eine Aufklärung zu geben! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er hat nicht aufgepaßt!) Wir können auch eine schriftliche Anfrage einbringen.

Herr Bundesminister! Nun zum Punzierungsgesetz. Ich habe bereits im Ausschuß dazu Stellung genommen. Ich bin der Meinung, daß wir uns bei dieser Regelung, die nun eine EU-konforme Regelung darstellt und uns als weitere Novelle des Punzierungsgesetzes heute vorliegt, doch einmal überlegen sollten, ob ein Bundespunzierungsamt wirklich noch zeitgemäß ist – oder ob wir nicht doch die Goldschmiede und die Juweliere durch Zertifikat und durch Beeidung dazu bringen, daß sie den Wert ihrer Geschmeide, nämlich den Gold-Feinheitsgehalt, bestätigen und durch ein Gutachten festschreiben.

Ich glaube, daß es viel wichtiger wäre, einmal einen Schritt nach vorne zu machen und Gutachter darüber befinden zu lassen, welche Legierung vorliegt. Es gibt nämlich viele höherwertige Metalle – Palladium, Wolfram –, die ein Vielfaches von Gold kosten und wo das Gutachter machen. Wir würden uns ein Bundespunzierungsamt ersparen – wir könnten es ersatzlos auflassen –, und es wäre dies für Goldschmiede und Juweliere eine weitere Betätigung neben ihrer Arbeit. Ich glaube, daß das eine mögliche Vereinfachung wäre.

Im Bericht des Finanzausschusses steht, daß das Bundespunzierungsgesetz auch die Übersendung von Geschmeiden auf dem Postweg ermöglicht. Das heißt, bis jetzt war das überhaupt unterbunden, bis jetzt hat man mit diesen Goldstücken über weite Strecken fahren müssen. Ich will gar nicht verhehlen, daß das natürlich auch ein Problem der Versicherung war, und auf dem Postweg wird das wahrscheinlich ebenfalls so sein. Lassen wir das in Hinkunft beeidete Fachleute machen und schaffen wir dieses Bundespunzierungsamt ersatzlos ab! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Hat der Habsburg sein Diadem auch punzieren lassen?)

0.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grabner. Er hat das Wort.

0.02

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einige Worte zur Novellierung des Glücksspielgesetzes.

Der Glücksspielsektor hat in Österreich bereits einen beachtlichen Stellenwert erreicht. Seine überdurchschnittlich hohen Steuerleistungen sowie die Beiträge zur Einkommens- und Beschäftigungsicherung unterstreichen die gesamtwirtschaftliche Bedeutung. Neben dem Fiskusinteresse des Bundes sind insbesondere ordnungspolitische Zielsetzungen Grundlage für die Novellierung einzelner Bestimmungen zum Schutz des Glücksspielmonopols.

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, hat der Europäische Gerichtshof im Jahre 1994 in der Rechtssache Schindler festgestellt, daß nationale Bestimmungen zum Schutz der Glücksspielmonopole der Mitgliedstaaten gemeinschaftskonform sind. Auf dieser Grundlage halten die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ihre Monopole im Bereiche des Glücksspieles aufrecht.

Die Entscheidung des österreichischen Gesetzgebers, im Casino- sowie im Lotteriebereich jeweils Alleinkonzessionäre einzusetzen, hat sich in der Vergangenheit als im Interesse des Bundes sowohl in fiskal- als auch ordnungspolitischer Hinsicht am besten bewährt. (Beifall bei der SPÖ.)


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