Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 163

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Aufwand ist es, von Unternehmen im Ausland entrichtete Umsatzsteuer als sogenannten Vorsteuerabzug wieder refundiert zu bekommen. Man muß lange Listen ausfüllen, in denen jeder Einzelbetrag angeführt wird, es müssen auch die Originalbelege mitgeliefert werden. Das halte ich für problematisch im Hinblick auf die Belegaufbewahrungspflicht: Oft gibt es die Originale nicht mehr, und Fotokopien müssen nicht immer anerkannt werden. Dazu kommt, daß die Refundierung unendlich lange Zeit in Anspruch nimmt. Ich darf Sie also insbesondere im Sinne der kleinen Unternehmer bitten, hier einen bürokratischen Abbau zu vollziehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

0.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Großruck. Er hat das Wort.

0.19

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Mit der Beschlußfassung über das Pensionskassengesetz beziehungsweise Betriebspensionsgesetz ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung hin zur zweiten Säule der Pensionsvorsorge, nämlich der betrieblichen, gemacht worden.

Es sind aber die Erwartungen, die man an die Wirkung dieses Gesetzes geknüpft hat, nicht erfüllt worden: Zum Zeitpunkt der Beschlußfassung sind Pensionskassen wie die Schwammerln aus dem Boden geschossen. Viele sind wieder liquidiert worden, weil die Attraktivität, betrieblich vorzusorgen, einfach noch nicht gegeben ist.

Es wird mit dieser Novellierung des Pensionskassengesetzes eine Schraube gedreht – eine kleine Schraube –, um die Attraktivität zu steigern.

Das erste ist, daß der Unternehmer selbst in diesen Vertrag einsteigen kann, aber mit dem Nachteil, daß er seine Beiträge, die er zahlt, nicht steuerlich lukrieren kann. Das ist sicherlich eine Schwäche, die behoben werden muß.

Das zweite: Die Veranlagungskriterien, aus denen die Pensionskassen höhere Erträge lukrieren können, indem die Aktienveranlagung von 30 auf 40 Prozent angehoben wird und vor allem in ausländische Aktien nicht mehr mit 15 Prozent, sondern in Zukunft mit 25 Prozent veranlagt werden kann, bergen die Möglichkeit, höhere Erträge und Dividenden zu erzielen, aber genauso die Gefahr, ein höheres Risiko einzugehen.

Aber, meine Damen und Herren, was Herr Abgeordneter Dr. Haselsteiner im Antrag des Liberalen Forums gefordert hat, nämlich 20 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme investieren zu können, sehe ich derzeit eher als Wunsch an das Christkind an, denn wenn wie bisher in der Masse der österreichischen Firmen nicht einmal 10 Prozent ausgeschöpft werden, dann werden wahrscheinlich auch 20 Prozent nicht genützt werden. Das ist ein Schritt, der in der vierten oder fünften Änderung folgen kann.

Ich gebe Ihnen recht: Jeder seriöse Fachmann empfiehlt die beitragsorientierte Pensionsversicherung, denn diese ist berechenbar. Man kann die beitragsorientierte Pensionszahlung berechnen, aber nicht die leistungsorientierte, denn diese ist ja an einen Index gebunden – egal, ob das die Gehaltsanpassung ist oder ein anderer Index –, damit derjenige, der in Pension geht, die entsprechende Pension wertgesichert ausbezahlt bekommt.

Mir gefällt – das sage ich auch hier – der Vorschlag, den Herr Mag. Trattner gemacht hat. Darüber wird man anläßlich einer nächsten Novelle sprechen müssen. Um das ganze System attraktiver zu machen, wäre es sinnvoll und richtig, die Beitragszahlungen überhaupt steuerlich zu entlasten und erst die zu bezahlenden Pensionen zu versteuern. – Ich weiß, in Zeiten, in denen es eng ist, in Zeiten des Sparpaketes ist das nicht möglich, aber ich glaube, man sollte bei weiteren Änderungen, um die Attraktivität zu steigern, auch in diese Richtung Überlegungen anstellen, damit wirklich auch die zweite Säule der Pensionsvorsorge, nämlich die betriebliche,


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