Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 177

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Redezeiten, die noch zur Verfügung stehen, sind bei den Freiheitlichen: 5 Minuten, bei den Liberalen: 2 Minuten, bei den Grünen: 6 Minuten.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Redezeit: 5 Minuten.

1.12

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, dafür bedanken, daß Sie in einem Zeitungsartikel in der Tagespresse der vergangenen Woche die Klubobleute der beiden Regierungsparteien in die Schranken gewiesen haben. Es betraf die Rechte des Hohen Hauses, welche jetzt durch einen weiteren massiven Anschlag in Form einer Geschäftsordnungsreform geschmälert werden und komplett zur Regierungsgesetzgebung mutieren sollen.

Herr Präsident! Sie haben daher völlig richtig gehandelt, wenn Sie diesen beiden Klubobleuten via Medien ausgerichtet haben, daß das nicht gehen wird und einige Verfassungsgrundsätze auch in einer Koalition – die noch zugegebenermaßen über eine Verfassungsmehrheit im Hohen Haus verfügt – zu gelten haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Was ist geplant? – Ein – zugegebenermaßen – sehr dünnes Paktum, das man mit den Ländern und Gemeinden abschließt, das als Konsultationsmechanismus die Qualität des Perchtoldsdorfer Paktums hat, von dem wir heute wissen, daß sich dafür nicht einmal mehr das "Salzamt" als zuständig erachtet. Niemand mehr – auch die Österreichische Volkspartei nicht – redet von diesem Paktum und dessen unrühmlichem Ende. Hin und wieder kommt noch Landeshauptmann Purtscher mit diesem Kalauer, weil er weiß, daß man das den Vorarlberger Wählern vor der EU-Volksabstimmung ins Schaufenster gestellt hat.

Es handelt sich um ein Paktum, das den Ländern garantiert, daß der Bund in Zukunft keine Gesetze mehr beschließen wird, die Länder und Gemeinden belasten. Man wolle die Maastrichter Kriterien erlangen.

Ein Klubobmann hat uns daraufhin in der Präsidialkonferenz ausgerichtet: Wir müßten die Geschäftsordnung ändern, weil sonst die Koalition bei den Ländern und Gemeinden in den Verdacht geraten würde, Gesetze zu Lasten der Finanzen der Länder und Gemeinden ohne Begutachtungsverfahren zu beschließen, sondern dies im Wege von Initiativanträgen zu tun. Vereinfacht ausgedrückt: Die Koalition will eine Geschäftsordnungsreform beschließen, um sich selbst davon abzuhalten, daß sie selbst die Länder mißbräuchlich entgegen einem Paktum und einem mit den Ländern abgeschlossenen Vertrag behandeln wolle. Man schützt sich also vor sich selbst durch eine Reform der Geschäftsordnung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Der Hintergrund ist aber ein ganz anderer, nämlich daß völlig im Einklang mit dem Gesetz in Zukunft jede Initiative, insbesondere der Oppositionsfraktionen, schubladisiert werden kann bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. In Zukunft entscheidet im Ausschuß die Mehrheit darüber, ob die Regierung ein Gutachten erstellt, ob der Antrag, den eine Fraktion im Hohen Haus eingebracht und der Ausschuß in Beratung genommen hat, überhaupt weiter zu behandeln ist oder nicht.

Das ist Regierungsgesetzgebung pur: Die Regierung sagt uns, was wir in Zukunft im Parlament beraten und beschließen dürfen. Außerdem wird der Regierung noch eine "angemessene Frist" gesetzt – man kann sich vorstellen, was als angemessene Fristen für Anträge der Oppositionsfraktionen gelten wird, wenn die Regierung ein Gutachten erstellen soll, ob man sich mit diesen Anträgen überhaupt weiter herumschlägt im Hohen Haus oder nicht. – Das alles unter dem Prätext: Konsultationsmechanismus mit den Ländern.

Meine Damen und Herren! Das ist Roßtäuscherei! Herr Präsident Fischer hat völlig zu Recht gesagt – er mußte sich dann am nächsten Tag unqualifizierte Schelte gefallen lassen –, daß das nicht geht, daß das nicht übers Knie gebrochen wird, daß das im Hohen Haus nicht stattfinden wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite