Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 42

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"(1a) Sofern in Klassen der allgemeinbildenden höheren Schulen ein integrativer Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt, soll der Anteil an Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur jenes Ausmaß betragen, bei dem unter Bedachtnahme auf Art und Schweregrad der Behinderung die erforderliche sonderpädagogische Förderung erfolgen kann; in der Regel soll die Anzahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse vier Kinder nicht übersteigen. Bei der Feststellung der Klassenschülerzahl gemäß Abs. 1 zählt jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf doppelt.

8. Die Ziffer 63 wird ersetzt:

Der § 131a Abs. 1 lautet:

"(1) Für die Erprobung von Maßnahmen zur Ermöglichung des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nichtbehinderter Schüler in Schulklassen können in Polytechnischen Schulen, in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie in berufsbildenden Pflichtschulen Schulversuche durchgeführt werden."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dieter Antoni. – Bitte.

10.57

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Im Rahmen des zur Diskussion stehenden Schulpaketes werden Änderungen, Korrekturen und Novellierungen im Bereich einer ganzen Latte von Schulgesetzen vorgenommen: Wir greifen ein in das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Schulpflichtgesetz, das Pflichtschulerhaltungsgesetz, in das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz und in das Bundesgesetz für Leibeserzieher.

Nur ganz kurz einige Blitzlichter, was hier im Detail alles geändert wird. Selbstverständlich steht absolut im Vordergrund die Herausforderung und Fortsetzung schulischer Integration: hinein in die Oberstufe der Volksschule, hinein in Hauptschule und Unterstufe der AHS. Angepaßt an diese neuen Bestimmungen werden die Beratungs- und Betreuungsinstitute, sonderpädagogische Zentren. Der Polytechnische Lehrgang erhält eine neue Namensgebung und erhält die Möglichkeit – je nach regionalen Bedingungen – , Bedürfnisse der Berufsgrundausbildung zu vermitteln. Die herkömmliche Aufnahmeprüfung in die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen wird abgeschafft und wird in Hinkunft der Aufnahmsprüfung in die AHS entsprechen.

Zur Vermeidung von negativen Beurteilungen am Ende eines Schuljahres sind Fördermaßnahmen besonderer Art vorgesehen – mit einer zusätzlichen Informationspflicht für die Eltern. Wir bauen die Schuldemokratie weiter aus, wir reduzieren das Werbeverbot an Schulen. Wir durchbrechen – endlich, sage ich – das "Kasterldenken" vieler Lehrerorganisationen. Mit dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz wird es in Hinkunft möglich, daß Pflichtschullehrer, wenn es erforderlich ist, im AHS-Bereich unterrichten, daß BL-Lehrer im Bereich der Berufsschule unterrichten – und umgekehrt.

Ich meine, es ist in der Tat ein ziemlich großer, ein nicht zu übersehender Reformschub, der heute hier beschlossen wird.

Ich habe schon gesagt, daß im Mittelpunkt dieser Maßnahmen die Integration steht, und ich möchte dazu noch einiges anmerken.

Die Diskussion, sehr geehrte Damen und Herren, um die Gesetzwerdung der Integration behinderter Schüler im Bereich der Sekundarstufe I – wir haben das alle miterlebt – wurde in den letzten Wochen äußerst emotionell geführt. Was dem einen viel zuviel erschien, war dem anderen zuwenig, und die Diskussion hat sich auch heute ein bißchen in diese Richtung bewegt.


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