Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 193

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handlungsanwältin zu haben, denn die Berichte zeigen sehr deutlich, daß Frauen weniger mobil sind, daß Frauen Schwierigkeiten haben, lange Anreisen durchzuführen. Also wäre es sinnvoll, in jedem Bundesland solch eine Anlaufstelle zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Berichte zeigen auf der einen Seite sehr deutlich, was geschehen ist, und listen auf, mit welchen Beschwerden und Anliegen sich die Frauen an Kommission und Anwältin gewandt haben, und auf der anderen Seite sind die Berichte auch dazu da, daß wir klar auf den Tisch legen, was sich getan hat, was wo weitergegangen ist, und sie sind auch dazu da, daraus Schlüsse für eine weitere Entwicklung zu ziehen.

Angeschnitten wurde von Ihnen bereits, daß die sogenannte kleine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz bereits in Begutachtung war, welche am 15. November abgeschlossen wurde, und demnächst dem Parlament zugehen wird. Diese Novelle enthält einen ganz wesentlichen Teil: die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das ist ja notwendig, um sie überhaupt einrichten zu können.

Aus diesen Berichten ziehen wir Schlüsse für das, was weiter geschehen soll. Einiges ist angeschnitten worden. Wir haben es in Frauenkreisen und auch im Ausschuß bereits vordiskutiert. Aus meiner Sicht müßte es zu einer Neuerlassung des Gleichbehandlungsgesetzes kommen. Das wird durch die vielen Novellen notwendig; das Gesetz ist aber auch nur männlich abgefaßt. Also hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Es muß zur Aufhebung der Schadenersatzobergrenzen kommen. Die Schadenersatzobergrenzen sind nicht EU-konform. Das muß also geschehen.

Es soll aus meiner Sicht zur Aufnahme eines Gebotes zur betrieblichen Frauenförderung kommen. Also es geht nicht nur darum, daß Frauenförderung zugelassen ist, sondern es geht um ein festgeschriebenes Gebot zur betrieblichen Frauenförderung.

Es soll aus meiner Sicht zur Ausweitung der Verwaltungsstrafen gegen Arbeitgeber kommen.

Es ist notwendig – das zeigen auch die Berichte –, daß der Handlungsspielraum der Gleichbehandlungsanwältin erweitert wird. Ich denke da an Nebenintervention beziehungsweise eigenständige Klagslegitimation der Anwältin in Arbeitsgerichtsprozessen.

Es muß die Beweislastverlagerung nicht nur weiter diskutiert, sondern auch festgeschrieben werden. Gerade bei der Bewerbung sind Frauen massiv benachteiligt, weil sie nicht im ausreichenden Maße über die entsprechenden Informationen verfügen. Und selbstverständlich – das ist von Frau Abgeordneter Kammerlander angeschnitten worden – ist ein Kündigungs-, Versetzungs- und Viktimierungsschutz notwendig. Das werden wir dringend verhandeln.

Nach wie vor denke ich an die Einrichtung eines Rechtsschutzfonds, der es möglich macht, wichtige Fälle auch bis zum EuGH hochzuziehen.

Sie haben auch angeschnitten, daß die Landesgleichbehandlungsgesetze ausständig sind. Das ist in der Tat richtig. Ich habe alle Länder, die die Landesgleichbehandlungsgesetze noch nicht erlassen haben, aufgefordert, dies raschest zu tun. Es wird bei der EU demnächst eine Kommission tätig werden, die auf Säumigkeit bei der Umsetzung dieser Gesetze überprüfen wird, und danach muß es entsprechende Maßnahmen geben, die dann möglicherweise nicht mehr im Bereich der Länder liegen.

Sie haben auch angeschnitten, daß es unbedingt notwendig ist – und ich bin schon einige Zeit in diesem Bereich aktiv –, Frauen im Alter abzusichern. Ich habe eine Studie zur eigenständigen Absicherung der Frauen im Alter in Auftrag gegeben. Diese Studie und die daraus resultierenden Projekte und Kombinationsmöglichkeiten werden wir gemeinsam diskutieren. Ich habe zuerst einmal, weil es die Frauen im besonderen Maße betrifft, die Frauen dieses Hauses eingeladen. Wir werden am 10. Dezember Gelegenheit haben, diese Module und ihre Zusammenstellung in sinnvoller Weise zu diskutieren und ein möglichst günstiges Modell für Frauen gemeinsam zu erarbeiten. Ich orte in diesem Zusammenhang sehr viel Interesse von allen


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