Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 194

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Fraktionen und bin eher zuversichtlich, daß wir rasch eine entsprechende Lösung finden werden.

Sie haben auch angeschnitten, daß es dringend notwendig ist, qualifizierte Beschäftigungsangebote für Frauen zu machen. Hier versucht die Frauenministerin so initiativ zu sein, wie sie das mit ihren bescheidenen Mitteln kann, und Möglichkeiten in anderen Bereichen anzuregen. Als Beispiel möchte ich Ihnen sagen, daß ein Arbeitskreis tätig ist, der einen Problem- und Forderungskatalog zum Bereich Frauen und neue Technologien erarbeitet hat und auch gemeinsam mit Bundesbediensteten überlegt, wie eine konkrete Umsetzung im öffentlichen Bereich aussehen kann.

Es ist notwendig, Frauenarbeitsplätze in zukunftsträchtigen Wirtschaftssparten zu schaffen, etwa im Bereich der Telekommunikation, der Informationstechnologien, der Umwelttechnik und in anderen Bereichen mehr. Hier gibt es modellhafte Projekte und Überlegungen von uns. Ich darf an die große, österreichweite Konferenz erinnern, die wir vor zehn Tagen in Villach durchgeführt haben und die sich mit neuen Wegen auf dem Arbeitsmarkt für Frauen beschäftigt hat.

Ich erinnere Sie auch daran – ich werde demnächst Gelegenheit haben, das zu präsentieren –, daß wir eine Studie über Möglichkeiten für Existenzgründerinnen haben erstellen lassen und ich versuchen werde, ein Projekt, das wir "Business-center für Frauen" genannt haben und das sich schließlich einmal selbst tragen soll, zumindest anzuregen oder vorweg einmal zu initiieren.

Wir führen Projekte zur Frauenförderung im Betrieb durch. Ich möchte nicht zuletzt erwähnen, daß auch der Umstand, daß ich die Frauenservicestellen gesetzlich und auch finanziell entsprechend abzusichern plane, dazu beiträgt, qualifizierte Frauenarbeitsplätze zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Bundesministerin.

Als nächste gelangt Frau Abgeordnete Hannelore Buder zu Wort. – Bitte sehr.

21.39

Abgeordnete Hannelore Buder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich gebe meiner Vorrednerin hier am Pult recht, wenn Sie sagt, die Zeit, zu der wir die Gleichbehandlungsberichte diskutieren, ist immer eine nächtliche, obwohl ich meine, daß die Gleichbehandlungsberichte nicht zu verstecken sind und wir sie auch nicht zu verstecken brauchen.

Wenn wir heute wieder Gleichbehandlungsberichte diskutieren und zum Teil auch kritisieren, möchte ich doch vorerst einmal sagen, daß das Gleichbehandlungsgesetz ein wirkungsvolles Instrument zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Arbeitswelt, aber auch zur Verbesserung ihrer gesellschaftlichen Situation ist. Und ich möchte auch den Verfassern dieser Berichte danken, denn es ist ihnen wirklich ein umfangreiches und gutes Werk mit diesen Berichten gelungen.

Wir sprechen heute über die Gleichberechtigung, über die Gleichbehandlung und über die Gleichwertigkeit. Das Gleichbehandlungsgesetz ist bestrebt, daß diese drei Werte zur Realität werden, und sorgt durch seine Signalwirkung auch für ein Umdenken und für Veränderungen.

Es kann und darf nicht sein, daß Frauen aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt sind oder benachteiligt werden. Diese Berichte zeigen auf, daß es trotz vieler positiver Veränderungen für die Frauen nach wie vor so ist, daß Frauen bei gleicher Qualifikation noch immer bis zu einem Drittel weniger verdienen als die Männer.

Die Ungleichheit ist allerdings nur in Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen meßbar. Das mittlere Monatseinkommen männlicher Arbeiter betrug 1994 19 610 S, das der Arbeitnehmerinnen 12 762 S brutto. Was die Angestelltengehälter betrifft, erhielten die Männer


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