Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 204

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Ich möchte mich nun den Berichten zuwenden, einem Thema, das es wirklich verdient, daß man ihm genaue Aufmerksamkeit zuwendet. Insbesondere habe ich mich mit den Berichten über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes 1994 und 1995 beschäftigt.

Eingehen möchte ich dabei besonders auf die Regionalanwältinnen. Die Berichte zeigen nämlich, daß es von außerordentlicher Wichtigkeit für die Durchsetzung, Kontrolle und Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes ist – dessen Novellierung, nur nebenbei bemerkt, die Freiheitlichen 1993 nicht mitbeschlossen haben –, daß in den Bundesländern Regionalanwältinnen eingesetzt werden. Ein wesentlicher Grund dafür ist, daß die Entfernung von Wien, also dem Sitz der Gleichbehandlungsanwaltschaft – und nicht etwa fehlende Diskriminierungen im Westen –, dazu führt, daß Frauen aus dem Westen des Landes diese Serviceeinrichtung viel seltener in Anspruch nehmen. Die ständige Erfahrung zeigt, daß benachteiligte Frauen dieses Serviceangebot immer dann in Anspruch nehmen, wenn es nahe oder in zumutbarer Entfernung ist. (Abg. Dr. Graf: Jetzt sind zwar alle von der SPÖ da, aber es hört Ihnen niemand zu!)

Es ist daher notwendig, daß wir, wenn es uns als Gesetzgeber ernst ist mit der Durchsetzung, Durchsetzbarkeit und Einhaltung von Gesetzesmaterien, auch dafür sorgen, daß diese durchgesetzt werden können, damit in diesem Fall vor allem Frauen zu ihrem Recht kommen. Daß darf nicht daran scheitern, daß eine Frau zufällig in Innsbruck oder in Feldkirch wohnt. Das bloße Vorhandensein von Interventionsstellen, die genau überwachen, ob Gesetze eingehalten werden, nützt oft schon. Das Bestehen von Regionalbüros würde schon helfen, Diskriminierungen hintanzuhalten. Die Benachteiligungen würden auf diese Weise ins Bewußtsein der Bevölkerung gerückt werden.

Ich möchte die wichtigsten Tatbestände, die bisher bei der Gleichbehandlungsanwaltstelle zur Behandlung vorgebracht wurden, kurz aufzählen – gereiht nach der Häufigkeit –: sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mehrfachdiskriminierungen, Diskriminierung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen und natürlich auch die unterschiedliche Entgeltzahlung.

Es hat sich herausgestellt, daß die Anwaltschaft beim Zustandebringen von Vergleichen besonders erfolgreich ist, von Vergleichen, die dann für die betroffenen Frauen zu sehr zufriedenstellenden Lösungen führen. Dieses Ergebnis zeigt die Tendenz auf, daß Arbeitgeber erst unter dem Druck eines anhängigen Kommissions- oder Gerichtsverfahrens kompromißbereit sind. – Auch dieses Argument untermauert also die Wichtigkeit von Regionalanwaltstellen.

Diskriminierungen lassen sich nur schwer nachweisen. Es bedarf regelmäßiger Gesprächstermine und auch des Aufbaus eines Vertrauensverhältnisses. Bei sexueller Belästigung zum Beispiel ist es wichtig, daß ein Vertrauensverhältnis zwischen der beratenden Anwältin und der belästigten Frau aufgebaut wird. Ein solches Verhältnis ist eben nur schwer über Fax oder ein kurzes Telefonat aufzubauen. – Das ist ein weiteres Argument für regionale Anwaltstellen.

Auf einen weiteren triftigen Grund für die Schaffung von Regionalbüros in den Bundesländern möchte ich aufgrund der vorgeschrittenen Zeit nur noch ganz kurz eingehen: Die Gleichbehandlungsanwältin konnte aufgrund zu starker Arbeitsüberlastung seit 1995 keine festen Termine in den Bundesländern mehr anbieten. Daß das für uns in den Bundesländern eine unbefriedigende Lösung ist, brauche ich nicht weiter zu erläutern. Daher noch einmal: Wir fordern Regionalanwältinnen.

Zum Schluß: Wie im Gleichbehandlungsbericht zu lesen war, sind jetzt Regionalbüros geplant, zumindest einmal ein Regionalbüro in Innsbruck. Ich als Tirolerin bin natürlich froh darüber, glaube aber, daß das nur ein Anfang sein kann und daß möglichst schnell und zügig weitere folgen sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

22.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Sie wird über die Ausschußanträge getrennt vorgenommen.


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