Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 205

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Zunächst stimmen wir ab über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1994 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diese Kenntnisnahme aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kammerlander und Genossen betreffend Einrichtung einer regionalen Gleichbehandlungsanwältin in Tirol.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1995 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Diese Kenntnisnahme ist einstimmig erfolgt.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den Bericht III-43 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt.

18. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (323 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 geändert werden (463 und Zu 463 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zum Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Karlsson. – Bitte sehr.

22.30

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Novelle des Bundesvergabegesetzes ist sehr umfangreich und beinhaltet eine auf den ersten Blick trockene und sperrige Materie. Es wäre reizvoll, Ihnen aus dieser Gesetzesmaterie sehr wichtige Dinge vorzutragen. (Abg. Dr. Ofner: Gemma’s an!) Ich mache es aber nicht. (Abg. Dr. Ofner: Warum?) Weil ich die wirklich konstruktive und offene Behandlung dieser Novelle ohne Eingraben im Unterausschuß begrüßen möchte, wo wir zu einem einstimmigen Ergebnis gekommen sind; wir werden daher auch hier in diesem Haus das Bundesvergabegesetz einstimmig novellieren.

Ich begrüße auch das Versprechen von Staatssekretär Schlögl, das er im Unterausschuß, aber auch im Ausschuß abgegeben hat, nämlich daß er eine Neuverlautbarung dieser komplizierten Materie vorbereiten wird.

Auch wenn es trocken und kompliziert ausschaut, ist die öffentliche Vergabe doch ein wichtiger Wirtschaftsimpuls, und österreichische Unternehmen müssen wissen, nach welchen Richtlinien dieser Wirtschaftsimpuls vergeben wird.

Die vorliegende Novelle, die durch den Beitritt zur Europäischen Union notwendig wurde, gibt klare Richtlinien, gibt Rechtssicherheit, gibt eine größere Nachvollziehbarkeit des Verfahrens,


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