Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 16

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Die Berücksichtigung des außerlandwirtschaftlichen Einkommens bei der Vergabe von Förderungen würde dazu führen, daß ein wesentlicher Teil, insbesondere der kleineren Nebenerwerbsbetriebe, die Ausgleichszahlungen nicht oder nicht zur Gänze in Anspruch nehmen könnte.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister.

Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Wabl. – Bitte.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Bei welchen Förderungsmaßnahmen werden Sie bereits im Jahre 1997 eine soziale Staffelung durchführen?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister, um die Antwort.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, ist ein wesentlicher Teil der Förderungsmaßnahmen der Ausgleichszahlungen, die die österreichische Landwirtschaft bekommt, im Rahmen der Europäischen Union geregelt. Wesentliche Teile dieser Förderungsmaßnahmen basieren daher auf den Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Dort kann es nur Änderungen auf europäischer Ebene geben.

Es gibt im Bereich der alleinigen österreichischen Förderungsmaßnahmen, etwa beim nationalen Investitionsprogramm, sehr wohl Obergrenzen, und es werden Betriebsgrößeneffekte sehr wohl bereits jetzt berücksichtigt.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Unbestritten sind Förderungen wichtige Maßnahmen, aber welche Schritte werden Sie setzen, um unabhängig von der Ausgestaltung zukünftiger Agrarförderungen die Möglichkeiten der Bauern zur eigenverantwortlichen Einkommenssicherung zu verbessern?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich habe immer gesagt, daß mein Konzept einer bäuerlichen Einkommenspolitik aus vier Säulen besteht, wobei die erste Priorität darin liegt, daß die Bauern so viel wie möglich aus dem Verkauf ihrer Produkte erlösen sollen, um damit Einkommen schöpfen zu können. Zweitens sind Maßnahmen der Kostenentlastung und der betrieblichen Kostenreduktion etwa durch überbetriebliche Zusammenarbeit zu setzen. Drittens gibt es die Chance, neue Einkommensquellen zu finden, etwa im Bereich der kommunalen Dienstleistungen im ländlichen Raum, um nur ein Beispiel zu nennen. Und viertens sind natürlich und selbstverständlich die Ausgleichszahlungen zu erwähnen, die von der Einkommensseite her notwendig sind, die darüber hinaus aber auch berechtigt sind, weil dahinter die Leistungen der Bauern stehen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister.

Damit ist die zweite Anfrage beendet.

Wir kommen jetzt zur Anfrage Nr. 69/M, und ich bitte Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller, diese Anfrage zu formulieren. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:


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