Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 38

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Aber auch der Artikel 10, der aufgrund eines Zusatzantrages der Kollegen Feurstein und Reitsamer hinzugekommen ist, soll noch positiv erwähnt werden. Es geht dabei darum, Langzeitarbeitslose wieder in die Arbeitswelt zurückzuholen. Ich darf durchaus mit Stolz sagen, daß die Grundkonzeption dieses Artikels 10 auch auf Überlegungen basiert, die wir Freiheitlichen im Zusammenhang mit Fremdenverkehrsberufen bezüglich der Zahlung von Notstandshilfe angestellt haben. Als wir das für die Fremdenverkehrsberufe gefordert haben, ist noch eine ÖGB- und eine AK-Kampagne gegen uns Freiheitliche losgetreten worden, und man hat uns vorgeworfen, daß wir damit den Arbeitnehmern ihre Mindestlöhne wegnehmen wollen. Heute, da Sie das gleiche System für die Langzeitarbeitslosen umsetzen, sind auch wir Freiheitlichen mit unseren Vorstellungen rehabilitiert, und das ist gut so. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Angesichts der gesamten Materie müssen wir einfach feststellen, daß der wichtigste Block, jener der Krankenanstaltenfinanzierung, nicht gelöst wurde, ja im Gegenteil, daß er patientenfeindlich, arbeitnehmerfeindlich ist.

Ich möchte damit schließen, womit ich begonnen habe. Ich konnte mir 1994 nicht vorstellen, daß so schnell der Tag kommen würde, daß ich als österreichischer Abgeordneter aus dem Sozialbereich fast froh bin darüber, daß es in der EU arbeitsrechtliche Mindestregelungen gibt, daß man nicht einfach dem Markt ausgeliefert ist, denn diese Bundesregierung hält sogar diese Mindeststandards nicht ein.

Das heutige Sozialrechts-Änderungsgesetz ist für mich ein Trauerstück der Sozialpolitik, Herr Bundesminister. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

10.20

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz soll die Anpassung an die Artikel-15a-Vereinbarung bezüglich leistungsorientierter Krankenanstaltenfinanzierung geschehen. Eine unendliche Geschichte, wie ich meine. Ich bin im Jahre 1990 in das Parlament gekommen, alljährlich haben wir eine KRAZAF-Verlängerung beschlossen. Immer wieder ist die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung am Widerstand der Länder gescheitert.

Im März 1996 kam es dann endlich zu einer entsprechenden Vereinbarung. Die Umsetzung gestaltete sich dennoch sehr, sehr schwierig.

Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, daß ein gesamtes Paket, welches teils im Sozialbereich, teils im Gesundheitsbereich angesiedelt ist, heute zur Abstimmung kommt, nämlich zum einen die Krankenanstaltenfinanzierung mit der vieldiskutierten Rufbereitschaft und zum zweiten das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, die Ärztegesetznovelle, die schon zitierte Artikel-15a-Vereinbarung über die Reform der Krankenanstaltenfinanzierung und des Gesundheitswesens einerseits, daß 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz andererseits.

Letzteres wurde im Sozialausschuß vertagt. Bis gestern liefen die Verhandlungen auf Hochtouren, mit allen terminlichen Turbulenzen, die man sich nur vorstellen kann. Ein neuerlicher Sozialausschußtermin konnte aus verständlichen Gründen noch nicht festgesetzt werden. Aber für mich ist der Beschluß über die Rufbereitschaft ohne den Beschluß des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes undenkbar. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch das Spitalspersonal hat mit bundesweiten Protestmaßnahmen gedroht, sollte es nicht zu einer Paketlösung – Rufbereitschaft plus Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz – kommen.

Ich habe die kontroversiellen Aussagen rund um diese Thematik durchaus ernst genommen und eine Reihe von Gesprächen geführt. Die betroffenen Berufsgruppen haben Verständnis dafür gezeigt, daß nicht allen ihren Wünschen Rechnung getragen werden kann. Aber teilweise hat


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