man Ausreden dafür gebraucht, daß Ausbeutung des Personals stattfindet, daß man daran einfach nichts ändern möchte und daß man sich den Druck auf dem Arbeitsmarkt zunutze macht.
Heute hier die Vorlagen, die engstens miteinander verknüpft sind, nur teilweise zu beschließen, also einen Torso zu verabschieden, das ist den Ärzten, dem Pflegepersonal und auch den Patienten nicht zumutbar. (Beifall bei der SPÖ.)
Deshalb wird es heute noch einen Antrag von unserer Seite her geben, wonach die sogenannte Rufbereitschaft erst dann in Kraft treten wird, wenn auch das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz in Kraft tritt.
Weil Herr Kollege Haupt hier gesagt hat, die Turnusärzte wären auf der Strecke geblieben: Es ist anerkannt – Herr Kollege Feuerstein wird dies bestätigen –, daß in Österreich Turnusärzte Arbeitnehmer, ja Systemerhalter sind. Darüber besteht kein Zweifel, darin sind wir uns alle einig.
Worum geht es bei dieser Reform insgesamt, meine Damen und Herren? – Es geht um den Grundsatz der Kostenbegrenzung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von Qualitätsstandards. Doch da macht mich eines sehr traurig: daß sich Profis, noch bevor wir die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung überhaupt beschlossen haben – entsprechende Anpassungen sollen über das Sozialrechts-Änderungsgesetz heute erfolgen, wie ich schon gesagt habe – mit der Frage auseinandersetzen, wie sie dieses System am besten unterlaufen können. Meine Kollegin Pittermann wird sich damit noch näher auseinandersetzen.
Meine Damen und Herren! Nahezu 100 Prozent der Österreicher sind pflichtversichert. Leistungen, freier Zugang zu den niedergelassenen Ärzten, Behandlung und Pflege in der allgemeinen Klasse der öffentlichen Spitäler stehen ihnen daher zu. Aber wie diese Behandlung und Pflege auszusehen haben, dafür ist ausschließlich der Zustand des Patienten ausschlaggebend.
Meine Damen und Herren! Beklagen wir nicht immer nur die Kosten, und tun wir doch nicht immer so, als ob keine Gründe für die Kostenexplosion im Gesundheitsbereich gäbe! Denken Sie nur daran, was alles heute im einem Krankenhaus geschieht, was beispielsweise alleine bei der Operationsvorbereitung gemacht wird. Früher wurde man ganz einfach auf den Tisch gelegt und operiert – mit all den Risken, die damit verbunden waren. Heute gibt es die Eigenblutvorsorge, es werden eine Herzuntersuchung und eine Lungenuntersuchung vorgenommen. Wir können uns doch nicht vormachen, daß das alles nichts kostet! Diese Qualität muß uns einfach etwas wert sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Donabauer. )
Die Mittelaufbringung erfolgt immer noch hauptsächlich über die Pflichtversicherungen, gefolgt von den Gebietskörperschaften als Spitalsträger und von den Zusatzversicherungen.
Der KRAZAF als Finanzierungsträger, dotiert von Sozialversicherung und Gebietskörperschaften, hat in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen, und jetzt hört er als Finanzierungsträger zu bestehen auf. Es kommt zu einer Pauschalierung der Zahlungen der Sozialversicherungsträger an die Bundesländer. Diese Pauschalzahlungen sollen die Abgeltung durch tageweise verrechnete Pflegekostenersätze ablösen. Neun Ländertöpfe werden eingerichtet. Die Abwicklung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung nach Punktewerten ist zwingend vorgeschrieben.
Meine Damen und Herren! Machen wir doch nicht etwas schon schlecht, wenn wir noch gar nicht sagen können, wie es sich bewähren wird. Wir haben jetzt Zeit bis zum Jahr 2000 und werden sehen, ob das eine gute Lösung ist. Wir sind auch bereit, weitere Verbesserungen und Ausweitungen vorzunehmen, sollte sich das als notwendig erweisen.
Weil wir gerade mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz eine Anpassung der Sozialversicherungsgesetze an das neue Verrechnungssystem vornehmen, sei mir das neuerliche Bekenntnis zur Pflichtversicherung erlaubt. In unserer Sozialversicherung findet eine Vermischung von guten und schlechten Risken statt, während mit der Versicherungspflicht die soziale Solidarität zumindest beeinträchtigt würde.