Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 40

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Mit zwei Punkten des Sozialrechts-Änderungsgesetzes möchte ich mich noch besonders auseinandersetzen. Das eine ist der § 131, der sich mit der Wahlarztregelung beschäftigt. Während bei den Ärzten von einer flächendeckenden Versorgung ausgegangen werden kann, ist dies bei den anderen betroffenen Gesundheitsberufen nicht unbedingt der Fall. So waren mit der seinerzeitigen Regelung, zum Beispiel im Bereich der Physikotherapie, keine Einsparungen verbunden. Es gab zuwenig Therapeuten mit Vertrag, daher lange Wartezeiten, lange Krankenstände mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Kostensektor. Mit dem neuen Absatz 6 ist da eine wesentliche Entschärfung vorgenommen worden.

Der zweite Punkt ist die besondere Eingliederungsbeihilfe, die auch von Herrn Kollegen Haupt schon erwähnt wurde. Mit dieser Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes wird es möglich sein, Dienstgebern, die einen Langzeitarbeitslosen beschäftigen, eine Beihilfe in Höhe der Notstandshilfe zuzuzahlen. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, es wird aber ein wesentlicher Anreiz für den Arbeitgeber gegeben sein, Langzeitarbeitslose einzustellen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist mir auch ein Anliegen, meine Damen und Herren, nicht unerwähnt zu lassen, daß Bundesminister Hums eine weitere Erhöhung der Rezeptgebühr mit allen Nachdruck ausgeschlossen, ja einfach nicht zugelassen hat. Ich sehe darin ein wichtiges Signal, vor allem an die Familien und an die älteren Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)

Umso mehr Befremden hat bei mir aber die Fernsehmeldung – ich glaube, vom Mittwoch – ausgelöst, wonach in den Apotheken Unterschriften von Menschen gesammelt werden, die gegen eine Verbilligung von Medikamenten sind. Ohne leugnen zu wollen, daß Apotheken über besonders qualifiziertes Personal verfügen müssen, kann ich die angeblich zu geringe Spanne in der Preisgestaltung nicht nachvollziehen. Aber offensichtlich ist es so: Wer Wert auf Fachberatung legt, der traut sich seine Unterschrift nicht zu verweigern, ohne über den Widerspruch an sich nachzudenken. (Abg. Haigermoser: Glauben Sie, sie sind gezwungen worden, Frau Kollegin, die Unterschrift zu leisten?) Das habe ich nicht gesagt. Aber wenn ich Wert auf eine gute Beratung lege und mich jemand um eine Unterschrift bittet, dann leiste ich diese manchmal, ohne viel nachzudenken. So sehe ich das, und es wird doch noch legitim sein, daß ich das so sehe. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Aha! Und was halten Sie von einem mündigen Bürger?) Das hat mit dem mündigen Bürger nichts zu tun. Wenn man heute ein Nahverhältnis zu seiner Apotheke hat, dann leistet man die Unterschrift und glaubt, einen Freundschaftsdienst zu tun. Ich habe gesagt: "ohne über den Widerspruch an sich nachzudenken", ich habe nichts von Unter-Druck-Setzen gesagt, Herr Kollege Haigermoser. Da müssen Sie besser aufpassen! (Abg. Mag. Haupt: Er hat schon richtig aufgepaßt!) Herr Kollege Haupt! Das ist Ihre Interpretation, ich habe Ihnen hier meine geschildert.

Abschließend möchte ich noch auf den Entschließungsantrag betreffend die Einführung der Chipkarte eingehen. Bis 1. Jänner 1998 sollen die Voraussetzungen für die Einführung des Chipkartensystems geschaffen werden. Wichtig ist dabei, daß dadurch für die Versicherten keine zusätzlichen Belastungen entstehen, daß datenschutzrechtliche Belange gewahrt bleiben und daß sich die Wirtschaft an den Kosten beteiligt.

Es sind für diese Chipkarte unterschiedliche Varianten vorgesehen, gerade in bezug auf den Datenschutz. Ich könnte mir zwei Codes vorstellen: einen für persönlichen Daten und einen für Gesundheitsdaten.

Es sind auch Varianten an mich herangetragen worden, wonach man sich für zwei Karten ausgesprochen hat. Ich meine aber, daß das alles von Experten noch zu prüfen sein wird. Auf jeden Fall macht es Sinn, sich mit dem Chipkartensystem in naher Zukunft intensiv auseinanderzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite