Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 43

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dazu führen, daß wir das nächste Mal Verordnungen machen müssen, wo wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern vorschreiben – womöglich unter Androhung einer Verwaltungsstrafe –, daß sie sich alle 14 Tage zur Gesundheitskontrolle melden müssen, weil das der Vorbeugemedizin dient. Ich nehme an, daß Sie das nicht ernst meinen, und das unterstelle ich Ihnen auch nicht. Aber das ist Ihre Philosophie: Was ich den Menschen nicht vorschreibe, machen sie offenbar nicht!

Sie haben schon recht, es gibt viele Menschen, die leichtsinnig sind und mit ihrer Gesundheit leichtfertig umgehen. Aber das werden Sie durch gesetzliche Anordnungen nicht ändern können, sondern nur durch Aufklärungsarbeit. Das ist ein ganz wichtiger Zugang! Wo ist das Selbstbewußtsein der Politik geblieben, daß sie nicht auch auf Aufklärungsarbeit und auf den mündigen Bürger setzt? Das ist der springende Punkt! Das, was Sie vorhaben, ist Bevormundung und ein massiver Eingriff in die Privatsphäre! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ein weiterer Aspekt der hier zur Verhandlung stehenden Gesetze ist folgender: Kollegin Reitsamer hat darauf hingewiesen, daß noch eine Änderung kommt, daß bestimmte Dinge erst in Kraft treten werden, wenn der Schlußstein, die Arbeitszeitregelung in den Spitälern, kommt. Dazu sage ich Ihnen nur: Wir werden gut beraten sein, das so zu machen. Denn ich höre zwar, daß es inzwischen eine Einigung mit den Landeshauptleuten gibt, aber eine Einigung mit den Landeshauptleuten hat es auch vor Wochen schon gegeben. Wir wissen, daß Einigungen mit österreichischen Landeshauptleuten möglicherweise das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Plötzlich haben sich die Herren Pühringer und Schausberger einfallen lassen, daß ihnen das irgendwie unsympathisch ist – und ihre ausdrücklichen Zusagen waren auf einmal Makulatur! Woher nehmen Sie also die Sicherheit, daß es diesmal nicht wieder so sein wird?

Daher: Wenn eine Koppelung des Inkrafttretens vorgesehen werden soll, dann wäre das grundsätzlich zu begrüßen, wenngleich das ganze Reformwerk aus meiner Sicht auf mehren Füßen hinkt, zum Beispiel beim Aspekt der Deckelung der Zahlungen der Sozialversicherungsträger im Umfang von 37 Milliarden Schilling.

Es ist an und für sich vernünftig, zu fragen: Wie kriegen wir die Kosten unter Kontrolle?, und zu sagen: Wir setzen fixe Budgets fest, wir deckeln bestimmte Ausgaben. Aber in der Form, wie Sie das machen, erreichen Sie in Wirklichkeit nur eine Verlagerung des Problems. Es wird ja geradezu eine Einladung an die Sozialversicherungsträger ausgesprochen, die Kosten aus dem extramuralen Bereich in den Krankenanstaltenbereich zurückzuverlagern, weil dort ihre Haftung, ihre Zahlungspflicht mit 37 Milliarden gedeckelt ist. Die Sozialversicherungsträger müssen auf keinen Fall mehr zahlen als diesen Betrag. Dafür sind jetzt die Länder zuständig.

Das ist zwar von der Philosophie her grundsätzlich richtig, denn man muß mehrere Gruppen haben, die daran interessiert sind, daß die Kosten niedrig bleiben, aber es gibt keine korrespondierende Verpflichtung, den extramuralen Bereich auszubauen. Glauben Sie denn wirklich, die Sozialversicherungsträger werden jetzt Geld dazu verwenden, den extramuralen Bereich zu stärken, wenn sie in den stationären Bereichen die Aufwände gedeckelt, aber keine Verpflichtungen im extramuralen Bereich übernommen haben? Glauben Sie das ernsthaft? – Das wäre ja direkt fahrlässig, wenn sie jetzt Geld dazu verwenden würden, um etwas einzusparen, was sie gar nicht bei sich selbst einsparen!

Noch dazu kann man bei der "Kollegialität", die im derzeitigen System vorherrscht, wo Landeshauptleute einmal ja und einmal nein sagen, gegebene Zusagen zurücknehmen und dann doch wieder neue Zusagen geben, nicht erwarten, daß sich vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt. Das, was Sie hier machen, ist sozusagen bereits ein Fehlstart vor dem Start!

Daher sage ich Ihnen: Diese Deckelung ist zwar gut gemeint, wird aber schlecht ausgehen, weil in Wirklichkeit die Gesamtlösung fehlt. Eine Gesamtlösung wird jedoch erst dann möglich sein, wenn in dieser Republik endlich einmal vertrauensvoll zusammengearbeitet wird.

Von vertrauensvoller Zusammenarbeit in diesem Bereich kann man aber nicht reden, denn was wir in der letzten Ausschußsitzung erlebt haben, war ein beeindruckendes Schauspiel von


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