"5. Die Versicherungsträger haben ohne Einschaltung der Landesfonds folgende Rechte gegenüber dem Rechtsträger der Krankenanstalt:
a) das Recht auf Einsichtnahme in die den Krankheitsfall betreffenden Unterlagen der Krankenanstalt ausschließlich durch Ärzte der Versicherungsträger, sofern sichergestellt ist, daß dadurch ein Personenbezug nicht mehr herzustellen ist;
b) das Recht, den Patienten durch einen beauftragten Facharzt in der Krankenanstalt im Einvernehmen mit dieser untersuchen zu lassen;
c) das Recht, Ausfertigungen jener Unterlagen zu erhalten, die zur Abrechnung von Zahlungen eines Landesfonds oder einer anderen Stelle für Leistungen einer Krankenanstalt notwendig sind. Dabei muß sichergestellt sein, daß durch Verwendung dieser Daten (insbesondere Aufnahmeanzeige und Entlassungsanzeige samt Diagnosen, Versichertenzuständigkeitserklärung, Verrechnungsdaten) ein Personenbezug nicht mehr herzustellen ist; dieses Recht umfaßt auch die entsprechenden Statistiken; ferner das Recht auf Übermittlung von anonymisierten Daten der Leistungserbringung an den Patienten auf der Basis des LKF/LDF-Systems; diese Rechte können jedoch nur dann gegenüber einer Krankenanstalt geltend gemacht werden, wenn diese Unterlagen beziehungsweise Daten nicht in angemessener Frist vom Landesfonds zur Verfügung gestellt werden."
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Das Substrat dieser trockenen legistischen Formulierungen heißt: Auch im Verrechnungsfall hat der Patient das Recht, in seinen persönlichen Daten geschützt zu werden. Sind Rückfragen und Kontrollen notwendig, sind sie in die Hände von Ärzten zu legen. Im übrigen ist der Datenverkehr zu anonymisieren. Nur im Einzelfall kann ein Vertrauensarzt auch des Versicherungsträgers dann die Kontrollmitteilungen aufnehmen.
Die von den Regierungsparteien vorgeschlagene Regelung sieht einen völlig offenen Datentransfer mit allen Gesundheitsdaten der in einem Versicherungsverhältnis stehenden Patienten vor, und das ist unerträglich. Ich kann das nur wiederholen: Das ist unerträglich!
Ich stelle noch einmal den Bezug zur Chipkarte her: Die Aussage der Kollegin Reitsamer, wir werden dann zwei Zugriffscodes machen, war mehr als deutlich. Das war der Beweis dafür, daß längst an etwas anderes gedacht wird, als es im Ausschuß den Anschein hatte. Wir waren daher schon im Ausschuß gut beraten, diese Initiative abzulehnen. Wir werden sie auch in diesem Hohen Haus ablehnen. (Abg. Reitsamer: Herr Kollege! Das habe ich aber nicht gesagt!) Sie haben gesagt, Frau Kollegin Reitsamer ... (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Reitsamer. ) Richtig, da widerspreche ich Ihnen auch gar nicht. Aber dann, wenn man grundsätzlich vorhat, das einzuführen, muß man diese Diskussion führen. Diese Diskussion kann man nicht führen, wenn man einen anderen Grundrechtszugang hat. (Beifall beim Liberalen Forum.)
Meine Damen und Herren! Was auf freiwilliger Basis geschieht und möglich ist, das ist nicht notwendig, gesetzlich zu regeln. Es ist jederzeit möglich, daß ich meine Gesundheitsdaten bei mir trage. Wenn ich eine altmodische Form verwende, dann brauche ich vielleicht, wenn ich oft krank bin, einen kleinen Aktenkoffer, wo alle Krankheitsunterlagen drinnen sind. Wenn ich moderne Büroorganisationsmittel verwende, habe ich vielleicht einen elektronischen Datenträger bei mir, auf welchem das alles drauf ist. Dazu brauche ich doch keinen Gesetzgeber, denn das darf ich als Patient. Es ist mir nicht verboten, meinem Arzt vollständige Auskunft zu geben. Welche Hilfsmittel ich dazu verwende, ist völlig mir anheimgestellt. Wenn standardisierte Hilfsmittel ausgebildet werden, sozusagen genormte, wo ich dann davon ausgehen kann, daß jeder Arzt über das Lesegerät für meine elektronischen Daten verfügt, dann wird mich das freuen. Aber das ist in meiner Privatautonomie möglich, dazu brauche ich keinen Gesetzgeber. Das ist der springende Punkt!
Aber Sie haben einen anderen politischen Zugang zu den Menschen, Sie sagen: Was ich den Menschen gesetzlich nicht vorschreibe, das machen sie nicht! Diese Ihre Philosophie würde