Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 60

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Dazu kommt, daß die Etappenpläne des Arbeitnehmerschutzgesetzes und bezüglich Gefahrenevaluierung jetzt ebenfalls in Kraft treten. Ferner müssen die Betriebe durch den Beitritt zur Europäischen Union – der grundsätzlich natürlich richtig war – jeden Monat eine sehr bürokratische EU-Konjunkturstatistik ausfüllen. Darüber hinaus werden den Betrieben auch die Einhebung der Krankenscheingebühr und ähnliche Dinge auferlegt.

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen folgendes: Wenn wir Beschäftigungspolitik und wenn wir Arbeitsplatzsicherung ernst nehmen, dann brauchen wir einen großen Befreiungsschlag in Richtung Bürokratieabbau, damit die Betriebe ihre Hände für produktive Arbeit freibekommen (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin heute deshalb froh, weil ich glaube, daß die heutige Entschließung in Richtung Einführung einer Chipkarte einen großen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Es wird einen politischen Konsens geben, wir wollen weg von diesem Papierkrieg, bei dem allein die Betriebe jedes Jahr 24 Millionen Krankenscheine ausfüllen! Bitte, das ist ja abenteuerlich!

Ich kenne kein einziges Wirtschaftsprojekt, bei dem die Ersparnis des Verwaltungsaufwandes in einem Jahr so groß ist wie der gesamte Investitionsaufwand. Da sieht man, welches wirtschaftliche Potential im Bereich des Bürokratieabbaues vorhanden ist.

Wir werden nicht lockerlassen, bis dieses System auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird. Das ist eine langjährige Forderung der Wirtschaft. Ich kann mich erinnern, ich habe das erste Gespräch über die Chipkarte im Jahr 1991 oder 1992 mit dem Präsidenten der Ärztekammer Dr. Neumann geführt.

Stichwort Ärzte. Meine Damen und Herren! Sie haben sicher alle gelesen beziehungsweise gehört, daß die Ärzteschaft der Einführung dieser Chipkarte nicht uneingeschränkt positiv gegenübersteht. Wobei man sagen muß: Die Ärzte haben natürlich Interesse daran – das ist gar keine Frage –, daß die ganze Abrechnung und letztlich auch die Speicherung medizinischer Daten auf einer Mikroprozessorkarte erfolgt.

Nun kennen wir alle die Ängste der Arbeitnehmerseite in Richtung "gläserner" Patient – wir alle wissen, es gibt Datenschutz –, aber ich glaube, die Zielsetzung muß schon sein, nicht nur die reine Krankenscheinfunktion in dieser Chipkarte zu verankern, sondern damit auch technisch einfache Abrechnungsmöglichkeiten für Ärzte und Krankenkassen zu schaffen. Als letzter Schritt – unter Einführung aller technischen Sperren und der Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen – soll die Chipkarte natürlich auch als Träger für medizinische Daten verwendet werden können. Ein gewaltiger Schritt in die Zukunft, ein gewaltiger Schritt in Richtung Abbau bürokratischer Barrieren.

Meine Damen und Herren! Deshalb habe ich eingangs gesagt, daß ich mich freue, daß wir heute dieses Paket beschließen können.

Was die Gesundheitspolitik betrifft, so werden meine Freunde Erwin Rasinger und Günther Leiner noch in ihren Ausführungen die Vorteile darlegen.

Ich freue mich aber wirklich, daß nach Jahren des Bemühens heute ein Beschluß zustande kommt, der zweifellos eine sehr zukunftsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung, aber auch einen Bürokratieabbau für die Betriebe und Erleichterungen für alle Beteiligten sicherstellt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hums. – Bitte sehr.

11.57

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz zu Ihren Ausführungen Stellung nehmen, Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Ich kann Ihnen versichern, daß auch ich bemüht bin, Bürokratie und Verwaltungsabbau im Interesse der Wirtschaft und aller anderen Beteiligten wirklich ernst zu nehmen. Wir sollten in diese Richtung zusammenarbeiten.


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