Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 61

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Zu drei Punkten möchte ganz kurz Stellung nehmen: Die Krankenscheingebühr war sicher nicht meine Erfindung, sie war eine notwendige Kompromißlösung, weil es leider abgelehnt wurde, die dadurch gewonnenen Mittel durch eine geringfügige Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge zu ersetzen.

Ich stehe jederzeit, Tag und Nacht, für Verhandlungen zur Verfügung, wenn Sie die Krankenscheingebühr wieder abschaffen wollen – von mir aus sofort. (Abg. Dr. Stummvoll: Den Krankenschein!) Der Krankenschein wird durch die Chipkarte ersetzt werden. Aber allein die vorgeschlagene Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Arbeiter um 0,05 Prozent, für Angestellte um 0,15 Prozent – 5 beziehungsweise 15 Groschen von 100 S – hätte diese Gebühr und damit all den Einhebungsaufwand erspart.

Wir sollten noch einmal darüber nachdenken: Wenn ohnehin die Chipkarte kommt, können wir die Gebühr vielleicht vorzeitig abschaffen. Ich stehe gern für diesbezügliche Verhandlungen zur Verfügung. (Beifall bei der SPÖ.)

Was die Werkverträge, die erwähnt wurden, betrifft, so meine ich, daß viele gut beraten gewesen wären, wenn sie meinen ursprünglichen Vorschlag ohne diesen vielen politischen Ausnahmeregelungen gleich akzeptiert hätten. Inzwischen habe ich ja diesen Auftrag vom Parlament bekommen und werde ihn sehr gerne erfüllen. Der Ersatz kann nur eine unbürokratische Form mit sozialer Gerechtigkeit sein. Ein Erwebseinkommen ab einer bestimmten Höhe bis zu einer bestimmten Höhe ist sozialversicherungspflichtig und bietet sozialen Schutz.

All die politischen Ausnahmen, die wir akzeptieren müssen, haben das Ganze natürlich verkompliziert. Wir können all das im kommenden Jahr durch jene Maßnahmen ersetzen, die ich eigentlich von Beginn an vorgeschlagen habe. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nunmehr ist Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.

11.59

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Hums! Ich kann mir vorstellen und ich glaube Ihnen auch, daß es Ihr Interesse und Ihr Wunsch ist, bei der Einführung einer Chipkarte sicherzustellen, daß keine Daten weitergegeben werden können und daß es auch keinen Datenzugriff gibt.

Herr Minister! Ihr Wunsch alleine ist uns zuwenig: Wir brauchen eine Absicherung, daß Daten im Gesundheitssystem nicht zweckentfremdet verwendet werden können. Und es muß ganz genau im vorhinein festgelegt werden, welche Daten für wen erreichbar sind.

Aus diesem Grund bringen wir einen Entschließungsantrag ein, und wir hoffen, daß dieser von seiten der SPÖ – im Sinne des Herrn Bundesministers und im Sinne des Datenschutzes von Patienten, von Menschen – mitunterstützt wird. Ich erlaube mir jetzt, den Entschließungsantrag zu verlesen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Chipkarte

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Sozialminister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß ein Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Chipkarte folgende Forderungen berücksichtigt:

Die Einführung der Chipkarte muß im ASVG geregelt werden.

Nur folgende Daten dürfen auf der Chipkarte gespeichert werden: Versicherungsnummer und somit Geburtsdatum, Name, Geschlecht, akademischer Grad und Versichertenstatus.


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