Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 62

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Es darf technisch keine Möglichkeit geben, sensible Gesundheitsdaten oder andere Daten für eine weitere Nutzung zu speichern,

keine Kosten für die Versicherten bei Ausstellung der Karte beziehungsweise bei Datenänderungen und Verlust,

Kostenlosigkeit eines allfälligen Ausdruckes aller vorhandenen automationsunterstützt erfaßten Daten,

Ausschluß jeglicher Verknüpfung mit anderen Daten (zum Beispiel Steuern, Bankinstitute und so weiter),

Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten von einer unabhängigen Stelle, um eine wirksame Kontrolle über die gespeicherten Daten und die Zugriffsberechtigungen zu gewährleisten,

keine Erhöhung der Krankenversicherung oder sonstiger Sozialversicherungsbeiträge zur Kostendeckung der entsprechenden finanziellen Aufwendungen.

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Herr Minister! Das sind die Minimalforderungen, die erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, daß es in Zukunft keinen "gläsernen" Patienten gibt.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, daß im Rahmen der EU die Gesundheitsminister darüber bereits diskutiert haben, wie ein elektronischer Gesundheitsausweis in Zukunft ausschauen soll. Das Ergebnis ist, daß man sehr zurückhaltend ist mit einem elektronischen Gesundheitsausweis und daß man zur Übereinstimmung gekommen ist, daß es nur eine Minimallösung für einen Gesundheitsausweis geben darf, der ausschließlich Alter, Geschlecht und Blutgruppe beinhaltet.

In diesem Sinne bitte ich Sie, daß Sie sich nicht nur dafür einsetzen, daß Daten nicht weitergegeben werden dürfen oder daß es nur eine begrenzte Datenspeicherung auf dieser Karte gibt, sondern daß Sie auch eine Garantie Ihrerseits abgeben, daß außer Alter, Geschlecht und jenen Punkten, die ich vorhin aufgezählt habe, keine weiteren Daten auf dieser Karte gespeichert werden dürfen und eine Nutzung nur in einem sehr begrenzten Rahmen erfolgen darf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Haidlmayr verlesen hat, ist geschäftsordnungskonform und steht in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Winfried Seidinger. Er hat das Wort.

12.04

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem heutigen Debattenbeitrag etwas ausführlicher mit der besonderen Eingliederungshilfe, die in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, beschäftigen. Und zwar geht es darum, daß wir in Österreich EU-bereinigt einen Arbeitslosenwert von 4,1 Prozent haben und in der EU selbst einen von 10,8 Prozent. Das schaut hervorragend aus. Wir liegen nach Luxemburg an der zweiten Stelle. Das bedeutet aber nicht, wenn man mehr als 200 000 Arbeitslose im Land zurzeit zu verzeichnen hat, daß man sich mit diesen Zahlen zufriedengeben kann.

Betrachtet man die Arbeitsmarktpolitik im europäischen Kontext, so sieht man, daß 1995 in der EU – ohne Italien – insgesamt 2 430 Milliarden Schilling für Arbeitsmarktpolitik ausgegeben wurden. Dieser Betrag entspricht fast genau dem Bruttoinlandsprodukt, das Österreich in einem Jahr mit 2 500 Milliarden Schilling erwirtschaftet. Rund zwei Drittel davon für sogenannte passive Maßnahmen auszugeben – wie für die finanzielle Unterstützung der Arbeitslosen –, das


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