Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 65

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Sozialversicherungswesen, aber nur aufgrund einer finanziellen Begünstigung der Sozialversicherung.

Herr Bundesminister! Ich möchte meine Worte, die ich anläßlich einer früheren Plenarsitzung verwendet habe – von wegen Hauptverband und so weiter, Sie wissen schon –, nicht wiederholen, denn ich würde mir wieder einen Ordnungsruf einhandeln. Aber ich steige von dem nicht herunter: Sie haben sich bei diesem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz vom Hauptverband komplett über den Tisch ziehen lassen. Ich verweise auf den § 447f, in dem festgeschrieben ist – was Sie heute als so positiv hingestellt haben –, daß die Sozialversicherung die Finanzierung der Krankenhäuser garantiert.

Herr Bundesminister! Die Pauschalierung für 1997 mit 37 Milliarden Schilling richtet sich nach dem Betrag von 1996 – okay, das geht in Ordnung. Aber die jeweilige jährliche Erhöhung um den Betrag, wie die Einnahmen bei den Sozialversicherungen steigen oder fallen, kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein.

Die Sozialversicherungen tragen überhaupt kein Risiko mehr mit, wie hoch die Spitalskosten und die Ambulanzkosten ansteigen. Es ist also im Interesse der Sozialversicherungen, möglichst viele Leistungen spitalslastig zu verlagern, und das machen sie jetzt schon. Ich habe als praktischer Arzt in Oberösterreich von der Gebietskrankenkasse ein Schreiben bekommen, in dem steht: Wir dürfen keine präoperativen Untersuchungen mehr in den Praxen durchführen, das gehört alles zur Operation und zur postoperativen Taxe, und daher hat das gefälligst im Spital durchgeführt zu werden.

Die Patienten liegen daher wesentlich länger im Spital, schon drei bis vier Tage vor einer Operation – und das soll die Kosten minimieren?

Herr Bundesminister! Ich schlage daher vor und bringe das auch in Form eines Abänderungsantrages ein, daß sich die Beiträge zur Spitalsfinanzierung durch die Sozialversicherung nicht nach ihren Beitragseinnahmen richten, sondern daß sich die prozentuelle Steigerung pro Jahr ausschließlich nach der prozentuellen Steigerung der fondsfinanzierten Spitalskosten richtet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das wäre ein Anreiz, damit würden wir den Trend bei den Sozialversicherungen: alles hinein in die Spitalsambulanzen, wo der Patient vier- bis fünfmal soviel Kosten verursacht wie beim niedergelassenen Arzt, ein für allemal unterbinden.

Das, was im Koalitionsabkommen steht, das, was Sie alle hineingeschrieben haben, jetzt schon zum drittenmal, nämlich daß der extramurale Bereich gestärkt werden soll, wird damit ganz klar hintergangen. Genau das Gegenteil ist mit diesem Gesetz der Fall.

Herr Bundesminister! Daher bringe ich hier einen Abänderungsantrag ein, der die Regierungsvorlage wie folgt ändern soll:

In Artikel 1 Ziffer 28 werden im 3. Satz von § 447f die Worte "um den die Beitragseinnahmen der Träger der Krankenversicherung" durch "um den die Ausgaben der über die Landesfonds finanzierten Krankenanstalten" ersetzt.

Das ist der richtige Weg, Herr Bundesminister. Damit wird der Trend zur Spitalsaufnahme, zur Hospitalisierung, zur Spitalslastigkeit im Gesundheitswesen unterbunden. Und alle, die an der Finanzierung im Gesundheitswesen beteiligt sind, sollten größtes Interesse haben, alles, was nur irgendwie möglich und vertretbar ist, extramural behandeln zu lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Noch eine kleine Randbemerkung zu dem, was hier steht: Zum Beispiel haben die Sozialversicherungen mit Ihnen ausverhandelt – und Sie haben Sie auch hier über den Tisch gezogen –, daß sie überhaupt kein Risiko in der Spitalsfinanzierung mehr tragen, aber nicht nur das, sie haben durch dieses Gesetz das Einschaurecht in alle Befunde im Krankenhaus. Sie dürfen die Röntgenbilder, die Kopien, die Krankengeschichten, alles anfordern.


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