Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 66

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Aber was noch ärger ist: Sie dürfen jetzt einen eigenen Krankenversicherungs-Facharzt ins Spital schicken, der den Patienten noch einmal untersucht und schaut, ob das, was die Spitalsärzte machen, auch gerechtfertigt ist. Ein Chefarzt der Krankenkasse wird in Zukunft in die Spitäler geschickt, damit er die Tätigkeit der Ärzte in den Spitälern kontrolliert. Das ist eine Ungeheuerlichkeit, was Sie da hineinschreiben, Herr Bundesminister! Das gehört gestrichen, da können wir Freiheitlichen nicht mit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ich möchte Ihnen zu dem leidigen Thema Krankenscheingebühr ein bißchen Unterstützung gewähren, denn die Einführung der Krankenscheingebühr ist auch aus der Sicht der Freiheitlichen eine völlig sinnlose, eine unsinnige Aktion. Sie haben das richtig erkannt. Sie haben sich hier vom Koalitionspartner ÖVP in die Zwickmühle nehmen lassen: Die ÖVP hat das bewirkt, hat das auf ihre Fahnen geheftet. Aber wie unsinnig das ist, das geht auch aus einem Schreiben der Ärztekammer für Salzburg – an mich gerichtet – hervor, wobei Präsident Reiner Brettenthaler mir persönlich schreibt, daß er meinen Antrag auf Aussetzung dieser Krankenscheinsteuer voll unterstützt, daß diese Krankenscheingebühr unsinnig ist, daß man sie bei den niedergelassenen Ärzten einheben wird – das gilt also für Krankenscheine, die beim niedergelassenen Arzt verwendet werden. Und dann schreibt er: Im übrigen darf ich Ihnen mitteilen, Herr Kollege Pumberger, daß ich nach 22jähriger Mitgliedschaft im ÖVP-Wirtschaftsbund wegen dieses Themas ausgetreten bin.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der ÖVP! Das ist kein Namenloser, das ist der Präsident der Salzburger Ärztekammer. Ihre Ärztevertreter hier im Plenum sind bei dieser wichtigen Debatte überhaupt nicht anwesend! Keiner ist hier! Dr. Leiner ist nicht anwesend, Herr Rasinger war einmal ganz kurz da, er traut sich die Debatte überhaupt nicht mehr mitzuverfolgen, geschweige denn, daß er sich zu Wort meldet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher habe ich auch zu diesem Thema Krankenscheingebühr einen Abänderungsantrag vorbereitet. Ich gebe Herrn Minister Hums mit seiner sozialistischen Fraktion die Möglichkeit, heute dafür zu sorgen, daß mit 1. Jänner 1997 diese Krankenscheinsteuer, die ungerecht ist, die die sozial Schwachen belastet, die eine Eintrittskarte zum niedergelassenen Arzt bedeutet, gerade für die sozial Schwachen beseitigt wird. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Haupt und Kollegen zum Tagesordnungspunkt 1

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Ziffer 8 lautet:

"8. In § 135 Abs. 3 entfallen die letzten drei Sätze."

2. In Artikel 1 Ziffer 28 werden im 3. Satz von § 447f die Worte "um den die Beitragseinnahmen der Träger der Krankenversicherung" durch "um den die Ausgaben der über die Landesfonds finanzierten Krankenanstalten" ersetzt.

3. In Artikel 1 Ziffer 30 wird am Ende von § 567 Abs. 1 Ziffer 2 vor dem Strichpunkt folgende Wortfolge eingefügt:

"sowie die Aufhebung der letzten drei Sätze des § 135 Abs. 3."

*****

Das ermöglicht Ihnen von der sozialistischen Fraktion – heute hier zum letzten Mal vor der Einführung dieser ungerechten Krankenscheinsteuer –, diese Ungerechtigkeit ein für allemal zu beseitigen – noch dazu, wo diese Krankenscheinsteuer aller Voraussicht nach nur für ein Jahr


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