gelten wird, weil der Herr Sozialminister soeben gerade verkündet hat, daß sich durch die Einführung der Chipkarte, die im Sozialausschuß mit 1. Jänner 1998 beschlossen wurde, diese Krankenscheinsteuer erübrigt, weil es dann die Krankenscheine als solche überhaupt nicht mehr geben wird.
Daher wollen wir nicht für ein Jahr eine ungerechte Krankenscheinsteuer einführen. Ich bitte Sie daher, meine sehr verehrten Damen von der sozialistischen Fraktion, von den Grünen und von den Liberalen, diesem freiheitlichen Antrag beizutreten. Es geht! Es gibt ja ein bißchen einen koalitionsfreien Raum, wie man bei diesen Homosexuellen-Paragraphen gesehen hat. Nehmen Sie diesen in Anspruch, stimmen Sie mit uns, damit diese Ungerechtigkeit der 50-S-Krankenscheinsteuer mit 1. Jänner 1997 beseitigt ist, Herr Kollege Feurstein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe auch betreffend die Chipkarte einen Abänderungsantrag vorbereitet, weil ich im Sozialausschuß dagegengestimmt habe, und zwar wegen des Punktes 3. Punkt 3 beinhaltet, daß die gesamten Kosten ohne Rücksprache nur von der Sozialversicherung festgesetzt und der Wirtschaft zur Last gelegt werden. Wir wollen nicht – zumindest ich will nicht –, daß die Wirtschaft zusätzlich belastet wird. Ich habe hier eine einvernehmliche Lösung vorgeschlagen, und daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt lautet:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Haller, Mag. Haupt und Kollegen zum Tagesordnungspunkt 1
Der Nationalrat wolle beschließen:
Ziffer 3 der dem Ausschußbericht beigedruckten Entschließung des Ausschusses für Arbeit und Soziales lautet:
"3. die Wirtschaft, die sich durch die Einführung der Chipkarte Verwaltungskosten erspart, einen einvernehmlich mit den Vertretern der Wirtschaft festzulegenden Beitrag zur Finanzierung leistet."
Im Text der Entschließung soll klargestellt werden, daß der Kostenbeitrag der Wirtschaft zur Einführung der Chipkarte einvernehmlich festzulegen ist.
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Das ist eine Minimalanforderung, und daher glaube ich, daß dieser Abänderungsantrag auch mit ruhigem Gewissen von Ihnen unterstützt werden kann.
Nun noch kurz zur Wahlarztregelung. Es liegen von den Oppositionsparteien auch heute diesbezügliche Anträge zur Beschlußfassung vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wahlarztregelung ist ganz miserabel! Wie schlecht die Versorgung mit Vertragsärzten ist, beweist Ombudsmann Dr. Zilk, ehemaliger SPÖ-Bürgermeister von Wien, indem er schreibt:
Im Sozialministerium sieht man die Schuld bei den Kassen. Diese haben kein flächendeckendes Vertragsärztenetz für alle medizinischen Leistungen aufgebaut – also ein jahrzehntelanges Versäumnis –, weshalb die Patienten zu Wahlärzten ausweichen müssen. Jetzt frage ich mich: Wie kommen Kranke dazu, für die kranken Kassen zu büßen? – Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben kein flächendeckendes Netz an Vertragsärzten. Vor zwei bis drei Tagen mußte ich den Zeitungen entnehmen, daß im Bundesministerium für Gesundheit bereits Vorschläge ausgearbeitet werden, wie man die Zahl der Kassenärzte beispielsweise in Wien weiter reduziert. Bis zu 30 Prozent der Kassenstellen sollen reduziert oder in nächster Folge nicht mehr nachbesetzt werden. Das heißt, es wird immer mehr Wahlärzte geben, immer mehr Patienten sind gezwungen, zu einem Wahlarzt zu gehen. Und die