Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 89

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Deshalb möchte ich auch an jene Abgeordneten, die über die Medien immer wieder so tun, als ob ihnen familienfreundliche Arbeitszeiten ein Anliegen wären, die angeblich für mehr Chancen für Frauen, für Weiterbildungsmöglichkeiten eintreten, appellieren, das auch wirklich zu tun (Beifall bei der SPÖ), aber nicht gleichzeitig die Forderung nach weiteren Öffnungszeiten oder sogar nach einer Öffnung der Geschäfte rund um die Uhr zu stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muß auch für die im Handel Beschäftigten möglich sein, Beruf und Familie vereinbaren zu können. (Beifall bei der SPÖ.) Die Beschäftigten im Handel dürfen nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden.

Mit dieser Regierungsvorlage ist aber sichergestellt, daß für das Arbeiten am Samstag ein Ausgleich geschaffen wird, damit auch das Familienleben und die notwendigen Ruhepausen nicht ganz auf der Strecke bleiben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

13.55

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Finanzierung der Altersversorgung stellt tatsächlich eine der zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit dar, und die Gründe dafür, die zum Teil in demographischen Entwicklungen liegen, sind hinlänglich bekannt: Immer weniger Kinder stehen immer mehr älteren Leuten, die wir Gott sei Dank haben, gegenüber.

Laut einer Studie der OECD übertreffen die Barwerte der künftigen Pensionsansprüche heute schon die bestehende Staatsschuld, und dies stellt auch ein zusätzliches Problem für die Erfüllung der Maastricht-Kriterien dar.

Meine Damen und Herren! In Österreich wird der Schwerpunkt der Altersversorgung immer auf die gesetzliche Pensionsversicherung gelegt werden. Wir müssen daher alles tun, um diese sicherzustellen und die Finanzierbarkeit auch in Zukunft zu gewährleisten.

Es muß uns aber auch klar sein, daß wir die sogenannte zweite Säule genauso fördern müssen, soll die Altersversorgung nicht nur der Abdeckung der Minimalanforderungen, sondern auch dem Erhalt eines angemessenen Lebensstandards dienen.

Aus dieser Sicht besteht in Österreich nach wie vor Grund zum Handeln.

So haben in Deutschland und in England rund 50 Prozent, in den Niederlanden sogar 90 Prozent der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Zusatzpension, in Österreich reduziert sich dieser Wert auf lediglich 10 Prozent. Genau diesem Nachholbedarf wollte das Betriebspensionsgesetz 1990 Rechnung tragen.

Mit der heutigen Novelle können nun sechs Jahre Erfahrung aus der Praxis eingebracht und verwertet werden, um das System der betrieblichen Pensionsvorsorge noch effizienter zu machen. So beinhaltet diese Novelle unter anderem, daß zukünftig auch den Mitarbeitern von Gebietskörperschaften die Möglichkeiten des Betriebspensionsgesetzes vermehrt offenstehen werden, daß aber auch Pensionsvereinbarungen nicht nur einzelvertraglich oder via Betriebsvereinbarung, sondern auch im Wege eines Kollektivvertrages getroffen werden können.

Nicht zuletzt soll das aber auch zu Verwaltungsvereinfachungen und zu Vereinfachungen bei den Berechnungen führen, was ich besonders begrüße, und schließlich ist mir als Vertreter der Wirtschaft die Tatsache, daß künftig auch Betriebsinhaber in den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten aufgenommen werden, ein besonderes Anliegen.

Meine Damen und Herren! Wir müssen uns trotz allem darüber im klaren sein, daß es gilt, diesen eingeschlagenen Weg weiter fortzusetzen. Wir müssen daran arbeiten, daß sowohl die


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