Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 91

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Das neue Betriebspensionsgesetz bringt zwar keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, ist aber eine Gelegenheit, eine breite Diskussion über die zusätzliche Säule der betrieblichen Altersvorsorge zu führen und die mangelnde und entgegen den Behauptungen des Bundesministers immer unsicherere Pensionsabsicherung weiter zu thematisieren. (Abg. Edler: Hast du nicht aufgepaßt, Kollege Meisinger?) Es wäre wichtig, wenn du einmal aufpassen würdest, und zwar bei der Bundesbahn, damit die Milliarden nicht in dunkle Kanäle fließen! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Daß die Wirtschaftskammer und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern die über drei Jahre doppelte Berechnung der Unverfallbarkeitsbeträge als zu aufwendig finden, ist für mich klar, denn über Härtefälle haben diese beiden Kammern noch nie viel nachgedacht. Aber Härtefälle wären eben dann besonders zu befürchten, wenn diese doppelte Berechnung gekürzt oder abgeschafft werden sollte.

Ein Problem ist auch der noch zu geringe Bekanntheitsgrad der betrieblichen Zusatzpension. Es gibt eine Untersuchung, die besagt, daß 20 Prozent aller Arbeitnehmer ihre Zusatzpension zur Gänze selbst zahlen, ohne daß der Arbeitgeber dazu einen Beitrag leistet.

Bedauerlich ist – das ist schon gestern mehrmals erwähnt worden –, daß die Beiträge in die Betriebspensionskassen weiterhin steuerlich nicht begünstigt werden, denn damit wird die Gelegenheit versäumt, einen weiteren Anreiz zur Eigenvorsorge für die Altersvorsorge zu schaffen.

Damit bin ich bei den Aussagen des Leiters des Europäischen Zentrums für Sozialforschung angelangt. Dieser gibt zum besten, daß schon im Jahre 2030 voraussichtlich 60 Prozent des Einkommens für Pensionsvorsorge bereitgestellt werden müssen. Er stellte folgenden Vergleich an: Während im Jahre 1970 pro arbeitende Menschen 44 Jahre gearbeitet wurde, 19 Jahre für die Ausbildung und 14 Jahre für die Pension aufgewendet wurden, schaut das heute schon wesentlich anders aus. Heute werden 36 Jahre berufstätig verbracht, 22 Jahre in Ausbildung und 23 Jahre in Pension. Daß es aufgrund dessen in Zukunft Finanzierungsprobleme geben wird, ist jedem klar.

Aber unsere unfähige Regierung ist nicht in der Lage, dem heraufbeschworenen oder sich abzeichnenden Generationenkonflikt wirksam entgegenzutreten, denn es werden weder Arbeitsplätze gesichert noch neue in größerem Maße geschaffen. Wir brauchen nur in die Tagespresse zu schauen, um zu erfahren, wie trist die Lage in Österreich in zunehmendem Maße wird.

Diese Regierung ist auch immer weniger in der Lage, eine vernünftige Pensionsreform mit dem Aspekt der persönlichen Verantwortung des einzelnen durchzuführen. Sie ist immer nur dazu bereit, weitere Mittel in die staatliche Bürokratie zu investieren.

Daß diese weitere Säule der Altersvorsorge doch ein Mehr an Zuspruch bekommt, zeigt der Umstand, daß auch Klein- und Mittelbetriebe die Möglichkeit der Betriebspensionskassen immer mehr in Anspruch nehmen. Das zeigt aber auch, daß in der Bevölkerung die Unsicherheit beziehungsweise das Mißtrauen in diese Regierung, jemals eine Pension in genügender Höhe zu bekommen, immer größer wird.

Ich hoffe aber doch, daß die Rechtssicherheit in Zukunft besser gewährleistet ist als bisher. Denn: Es sind in den vergangenen Jahren einige Pensionskassen zugesperrt worden, was nicht zur besonderen Belebung dieses Bereiches beigetragen hat.

Unbedingt notwendig und wichtig ist auch, daß, wenn eine betriebliche Beitragsleistung gestundet oder ausgesetzt wird, das für alle Beschäftigten zutrifft und nicht nur für einzelne Zielgruppen.

Nun komme ich zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz. Der Beitragssatz im Insolvenzfonds bleibt wie im Jahre 1996 bei 0,7 Prozent unverändert. Aber im Abänderungsantrag steht: "unter Zugrundelegung eines gleichbleibenden Ausgabenvolumens in diesem Fonds". Da muß man sich schon fragen, ob nicht auch da die Regierung für Mittel und Wege sorgt, diesen Fonds, wie so vieles andere auch, zum Stopfen von Budgetlöchern heranzuziehen.


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