Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 196

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heitsthematik bereits alles gesagt ist, darf ich mich kurz fassen und folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Haupt und Kollegen einbringen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (380 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (430 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage (380 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (430 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 4 Z 1 lit. d) wird das Wort "Geburtsdatum" durch das Wort "Geburtsjahr" ersetzt.

2. Der bisherige § 4 erhält die Bezeichnung § 4 Abs. 1. In § 4 wird ein neuer Abs. 2 eingefügt:

"(2) Die Identifizierung von Patienten und Pfleglingen, zum Beispiel durch Zusammenführung von Daten im Rahmen der Erfassung, Übermittlung oder Auswertung solcher Daten ist untersagt."

3. In § 6 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

"Die Identifizierung von Patienten und Pfleglingen, zum Beispiel durch Zusammenführung von Daten im Rahmen der Erfassung, Übermittlung oder Auswertung solcher Daten ist untersagt."

4. In § 9 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

"Die Identifizierung von Patienten und Pfleglingen, zum Beispiel durch Zusammenführung von Daten im Rahmen der Erfassung, Übermittlung oder Auswertung solcher Daten ist untersagt."

5. § 10 erhält die Bezeichnung § 10 Abs. 1. Im § 10 wird ein neuer Abs. 2 angefügt:

"(2) Wer personenbezogene oder anonymisierte Daten im Sinne dieses Bundesgesetzes zur Identifizierung von Patienten benutzt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 30 000 S zu bestrafen."

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie ersuchen, im Sinne des Datenschutzes diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.59

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute wahrhaft kein schwarzer Tag für die österreichische Gesundheitspolitik. Im Gegenteil: Es ist ein mutiger und notwendiger Schritt zur Reform des österreichischen Spitalswesens und der österreichischen Gesundheitspolitik. Es ist aus unserer Sicht vielmehr ein schwarzer Tag für dieses Haus, Kollege Pumberger, wenn Sie das Wort ergreifen, denn von Ihnen hört man nur Denunziation. Das sollte man in aller Klarheit hier einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ.)


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