Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 195

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In den KRAZAF-Spitälern liegen die Kosten bei 110 Milliarden Schilling, davon gehen zirka 24 Prozent für Ärzte auf, allerdings sind Spitäler 365 Tage im Jahr und täglich 24 Stunden im Betrieb. Der Urlaubsanspruch entspricht dem gesetzlichen. Spitäler kennen keine Ferien – wie etwa Universitäten, Gerichte, Schulen oder das Parlament.

Wesentlich mehr Menschen in Österreich benötigen medizinische Betreuung als Schüler Schulen besuchen. Meiner Meinung nach gehören sowohl der Anspruch auf Bildung als auch auf Gesundheit zu den menschlichen Grundrechten. Es ist eine Frage der Politik, ob diese Grundrechte genügend geachtet werden.

Da Ärzte in ihrem Beruf sehr aufgehen, engagieren sie sich wesentlich weniger politisch als Lehrer, die über mehr Zeit verfügen, daher sind Ärztestimmen zu schwach, ihre Meinung entsprechend politisch umzusetzen. In der Artikel 15a-Vereinbarung steht die Forderung nach Ärzten ohne Nebentätigkeit, die ich prinzipiell teile, sollte für jede Berufsgruppe, wie Beamte, Lehrer, Richter, Pfleger und andere auch ein Berufsverbot für die Freizeit gelten. Derzeit kann jeder seine Freizeit nach Belieben gestalten.

Noch einige Zahlen: In seiner Position als Institutsvorstand im AKH Wien verdient mein Mann nach 28 Jahren Berufstätigkeit in einem Fach fast ohne Klassengelder, freie Abende und Wochenende, jedoch mit großer persönlicher Verantwortung und Haftung 60 000 S brutto. Als ich ins Parlament kam, erhielt ich zirka 85 000 S brutto, ohne Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung und ohne einschlägige berufsspezifische Ausbildung – abgesehen davon, daß es üblich und notwendig ist, den Beruf auszuüben. Jedoch werden Ärzten, wenn sie politisch tätig sind oder es sein wollen, häufig beruflich Schwierigkeiten gemacht.

Überleitend zur Regierungsvorlage 380 der Beilagen möchte ich bemerken, daß Dokumentation äußerst wichtig, aber sehr personal-, das heißt auch arztintensiv ist, will man eine genaue Auswertung. Eine Stellenvermehrung ist unumgänglich, soll die Zuwendung für den Patienten nicht geringer werden. Das Einschaurecht für die Sozialversicherung ist nichts Neues, Einschau-Ärzte der Krankenkasse gibt es schon lange.

Ich begrüße die vorgesehene Erfassung der Ambulanzleistung, nur ist der Aufwand wesentlich höher, sollte jede Leistung erfaßt und adäquat abgegolten werden.

Noch mehr begrüße ich es, daß jetzt endlich die Krebserfassungsbögen unnötig werden, die dem Datenschutz zuwiderlaufen, aber um Wirtschaftsinteressen nicht zu stören, keine Frage bezüglich Nikotin- und Alkoholabusus enthielten. Seit 1969 in Verwendung wurden sie nach 27 Jahren endlich durch dieses Gesetz überholt.

Die Einführung der LKF war von mir sehr erwünscht. Wenn ich mir jedoch auf den Seminareinladungen die Referenten ansehe, die mit LKF befaßt waren und jetzt für teures Geld Wege aufzeigen, um das System am Besten auszunützen, dann kommen mir leise Zweifel, ob wir erreichen werden, was wir wollen.

Da wir vorher über Berufsverbot in der Freizeit sprachen, würde es mich interessieren, ob die Seminare von den Referenten in deren Freizeit oder in der Dienstzeit gehalten werden.

Es fällt mir aus Gründen der Parteidisziplin sehr schwer, den besagten Regierungsvorlagen nicht zuzustimmen. Es wäre jedoch mit meinem Gewissen als Ärztin und Wiener Abgeordnete nicht vereinbar. Den anderen Regierungsvorlagen stimme ich im großen und ganzen – bis auf meine eben geäußerten Einwendungen – gerne zu. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und bei den Freiheitlichen.)

20.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Salzl vor. Die Restredezeit Ihres Klubs beträgt insgesamt noch 7 Minuten.

20.56

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da, wie ich glaube, zu dieser Gesund


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