wie einen chancengleichen Zugang zur Aus- und Weiterbildung, wobei ich selbstverständlich die Jugend, die Lehrlinge als eine besonders wichtige Zielgruppe erachte.
Erlauben Sie mir zum Stichwort "Beschäftigung" noch einige Bemerkungen, weil gerade morgen und übermorgen der Herr Bundeskanzler und andere Vertreter der Bundesregierung an einem europäischen Treffen zu diesem Thema teilnehmen werden.
Wir wissen, daß unsere Bundesregierung sehr engagiert versucht, auch andere Länder der Europäischen Union davon zu überzeugen, daß Beschäftigungspolitik in einer sich globalisierenden Welt und einer sich globalisierenden Wirtschaft nicht nur ein nationales Anliegen sein kann, sondern daß wir gefordert sind, auch auf europäischer Ebene Beschäftigungspolitik zu einem zentralen Anliegen zu machen. Ich möchte diese Forderungen von uns auch noch einmal unserem Herrn Bundeskanzler gegenüber formulieren, weil ich überzeugt bin, daß wir nicht nur national alles dazu tun müssen, sondern uns darüber hinaus auch auf der europäischen Ebene – nicht zuletzt auch auf der internationalen Ebene, wenn ich da an die WTO-Verhandlungen denke – engagiert zeigen müssen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Khol. )
Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auch die Zielgruppen ansprechen. Wer ist aufgefordert, Politik in diesem Sinne zu machen? – Natürlich ist es die Bundesregierung, natürlich sind auch wir als Politiker im Hohen Haus gefordert, natürlich sind es die Länder, sind es die Kommunen. Aber es ist schon ganz entscheidend auch die Privatwirtschaft, die Wirtschaft maßgeblich daran beteiligt, daß wir Beschäftigung haben, daß wir Einkommen haben, die existenzsichernd sind, daß wir Einkommen haben, die den arbeitenden Menschen auch eine Weiterentwicklung ihres Lebensstandards sichern.
Daher geht es, wenn ich die Frage einer gerechten Verteilung anspreche, auch darum, die Privatwirtschaft, die Wirtschaft insgesamt anzusprechen und die Erfüllung einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung einzufordern, auch gegen Armut anzukämpfen.
Sehr geschätzte Damen und Herren! Bei diesem Thema möchte ich auch auf eine aktuelle Frage zu sprechen kommen, weil ich glaube, daß sie ein Beispiel dafür ist, warum die Gewerkschaften den Kollektivvertrag als Gestaltungselement in der Arbeitszeitpolitik besonders einfordern. Gerade über die Arbeitszeitpolitik haben wir nämlich die Chance, beschäftigungssichernd und beschäftigungswirkend zu agieren.
Ich bin überzeugt, daß es auf Branchenebene durch den gewerkschaftlichen Einfluß leichter und besser möglich ist – vielleicht ist es auch nur so möglich –, Verteilungswirkungen auch in der Arbeitszeitfrage zu erzielen, und damit mehr Menschen Beschäftigung zu sichern und zu schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn ich die Kollektivvertragspolitik anspreche, dann gehört natürlich auch die Einkommenspolitik dazu. Und wenn die Sozialpartner hier hinsichtlich der Effizienz ihrer Leistungen für soziale Anliegen kritisch hinterfragt werden, dann würde ich Sie, Frau Kollegin Petrovic, schon bitten, bei den Sozialpartnern ein bißchen zu differenzieren. Es sind zwei Partner: einer auf der Arbeitgeberseite und einer auf der Arbeitnehmerseite, und diese beiden haben unterschiedliche Zielsetzungen, gerade auch in der Einkommenspolitik. Ich würde mir wünschen, daß Sie mit der gleichen Vehemenz wie bei der Arbeitnehmerseite auch die Arbeitgeberseite hinterfragen, etwa, wieso sie die Lohnpolitik auf die betriebliche Ebene verlagern will, wieso sie sich beim Gewerbekollektivvertrag nicht den Verhandlungen stellt, und wieso sie leistungsbezogene Komponenten, aber keine solidarische Lohnpolitik mit uns weiterverfolgen will. Das ist die richtige Zielgruppe für Ihre Kritik, nicht die Arbeitnehmerseite! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Petrovic: Warum machen Sie dann gemeinsame Sache? Warum haben Sie dann gemeinsam das Sparpaket beschlossen? Was ist mit der Notstandshilfe? – Abg. Wabl: Was ist mit der Vermögensteuer?)
Frau Kollegin Petrovic! Daß wir gerade für die untersten Einkommen einiges schaffen konnten, beweist, daß wir vor kurzem auch einen Mindestlohntarif für die sozialen Dienste, der mit 1. Jänner 1996 in Kraft getreten ist, erreichen konnten. Genau dort wurde eine besondere Absicherung benötigt, weil die Einkommen der dort Beschäftigten besonders niedrig gewesen sind.