Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 138

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bekannt und nicht sicher. Daher sehe ich auch keine Veranlassung, den Antrag jetzt zurückzuziehen. So wie ich es sehe, werden Sie ihn nicht annehmen und niederstimmen, aber es sei einfach eine jährliche Erinnerung an Sie, daß man mit einem sehr wichtigen Bereich in der Entwicklungspolitik meiner Meinung nach so nicht umgehen soll.

Wenn man sich in dieser Frage der Entwicklungspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit einigermaßen selbst ernst nimmt, so denke ich, dieser Antrag könnte auch ein Anlaß und Anstoß sein, darüber nachzudenken, einmal zu einer anderen Budgetierung und vor allem zu einer anderen Vorgangsweise bei der Budgetierung zu kommen. Denn eines ist schon klar: Man kann nicht auf der einen Seite fordern, daß es in der bilateralen Zusammenarbeit da oder dort zu Reformen kommen soll, daß die Evaluierungen – zu Recht, das unterstütze ich – noch strenger angesetzt werden und daß manches noch stärker einer kritischen Hinterfragung und Kontrolle unterzogen werden soll, aber auf der anderen Seite einen Teil der Budgetmittel so kurz vor dem 31. Dezember noch immer in Ungewißheit halten.

Herr Parnigoni! Auch wenn Sie das hier so hervorstreichen, muß ich sagen, ich finde es eigentlich nicht sehr rühmenswert, wenn wir in der letzten Sitzung vor Weihnachten sozusagen zufällig und nur deshalb, weil wir einen Antrag einbringen, erfahren, daß das ohnehin schon unterwegs ist.

Noch einmal: Ich denke mir, daß die ganze Vorgangsweise bei der Finanzierung dieser bilateralen Entwicklungszusammenarbeit eine andere werden sollte. Im übrigen beraten wir gerade auch im Unterausschuß einen Antrag, der dahin geht, zumindest diese Entwicklungsmilliarde für jedes Jahr sicherzustellen. In dem Sinn bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Kammerlander, Hans Helmut Moser und Genossen betreffend Realisierung der Budgetüberschreitungsermächtigung für die bilaterale Entwicklungshilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die im Bundesfinanzgesetz 1996 Artikel VII. Pkt. 15 vorgesehene Budgetüberschreitungsermächtigung von 100 Millionen Schilling für Maßnahmen im Bereich der bilateralen Entwicklungshilfe umgehend zu realisieren."

*****

Ich bitte um Unterstützung. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den die Frau Abgeordnete eben verlesen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordneten Edler. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

18.38

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Novelle zum Bundesfinanzgesetz 1996 ist heute schon einige Male positiv angesprochen und für notwendig und richtig erkannt worden. Persönlich begrüße ich das, besonders was die Rücklagenzuführung für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz betrifft.

Meine Damen und Herren! Wenn wir vor einigen Stunden eine eingehende Diskussion über Armut und soziale Sicherheit in Österreich durchgeführt haben, so ist das, glaube ich, auch ein Beitrag, daß wir über die Arbeitsmarktförderung Projekte in Angriff nehmen können, durch die wieder Arbeitsplätze geschaffen werden, wodurch viele Menschen, Frauen und Männer und be


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