Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 143

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier und PartnerInnen betreffend Regierungsvorlage zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Staatsdruckerei

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung betreffend Regierungsvorlage zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Staatsdruckerei

§ 2 Abs. 2 Z 3 und 4 werden gestrichen.

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Ich darf an die Debatte im Ausschuß erinnern und folgendes in Erinnerung rufen: Wir hatten eine Erörterung der Regierungsvorlage. Diese wurde dann nachgebessert in Richtung auf die fehlenden Vorschriften zur Überleitung der Personalvertretung in den Betriebsrat. Tatsächlich ist aber letztlich aus meiner Sicht der Aspekt offengeblieben, daß die ausgegliederte Gesellschaft bestimmte Aufgaben zugewiesen bekommt, die sie jedenfalls wahrzunehmen hat, und unter diesen bestimmten Aufgaben befinden sich auch die Drucklegung und der Vertrieb von amtlichen Verlautbarungsblättern für Dienststellen des Bundes sowie der Druck der "Wiener Zeitung".

Ich möchte hier ganz deutlich klarstellen, daß wir vom Liberalen Forum der Auffassung sind, wenn wir die Staatsdruckerei ausgliedern mit der Maßgabe, sie in der Folge im Wege über die ÖIAG zu privatisieren, so müssen wir darauf achten, daß weder in diesem Gesetz noch in den nachmaligen Satzungen dieser Gesellschaft Bestimmungen enthalten sind, die letztlich zur Folge haben, daß es sich um keine mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen vereinbare Ausgliederung und Privatisierung handelt.

Aus unserer Sicht ist es sicher plausibel und vor allem auch im Übergang sinnvoll, daß die Staatsdruckerei die bereits jetzt wahrgenommenen Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der sogenannten Sicherheitsdrucke, fortsetzt, weil einerseits eine Kontinuität sinnvoll ist und andererseits auch die besonderen Anforderungen, die an Sicherheitsdrucke, wie sie hier gemeint sind, zu stellen sind, keine Abbildung im marktmäßigen Wettbewerb finden; wenn man davon absieht, daß wir uns eine Druckerei im Rahmen der Oesterreichischen Nationalbank leisten, die sicher vergleichbare Qualifikationen hat. Aber das ist ein anderes Thema.

Wir waren auch der Meinung, daß in dieser Phase die Drucklegung und der Vertrieb des Bundesgesetzblattes, also jenes Organes, das die einzige authentische Rechtsquelle für die Bundesgesetze und Verordnungen darstellt, in Kontinuität gehalten werden sollten. Wir glauben aber, daß bei einer nachhaltigen Privatisierung des Unternehmens auch diese beiden Aspekte einer Überprüfung zu unterziehen sein werden.

In diesem Sinne bitte ich, den von uns eingebrachten Abänderungsantrag die Mehrheit zu geben. Wir sind der festen Überzeugung, daß insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen der beiden Regierungsparteien, wenn sie sich das Problem noch einmal vergegenwärtigen, keinen Grund sehen sollten, unserem Abänderungsantrag nicht zuzustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Antrag ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.00

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Es ist sehr erfreulich, daß wir mit


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