Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 165

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beitet, wie das Arsenal auch künftighin weiter agieren könnte. Eine dieser Varianten – das gestehe ich zu – ist die Fusion mit dem Forschungszentrum Seibersdorf.

Die beiden Institute sind aber keine kompatiblen Unternehmen, auch wenn sie beide "Forschungszentrum" heißen. Das eine ist nämlich eine klassische Prüfanstalt, die im öffentlichen Auftrag ihre Arbeit objektiv gut macht – ich erinnere nur an Untersuchungen im Zusammenhang mit Tschernobyl und vieles andere mehr, Grundwasserproben et cetera –, und das andere ist ein in die Pleite gewirtschaftetes, mit industrieller Beteiligung versehenes Forschungszentrum, bei dem der Bund 97 Prozent der Kosten zu tragen hat, obwohl er nur 51 Prozent Anteile hält. Den Rest hält die Industrie, aber die geht auf Tauchstation, wenn es darum geht, Nachschußpflichten zu erfüllen.

Diese sieben Varianten wurden allesamt vom Tisch gewischt, und zwar aus einem einzigen Beweggrund, nämlich so schnell wie möglich eine Fusion herbeizuführen, um Budget- und Bilanznöte des Forschungszentrums Seibersdorf zu kaschieren. Alle sieben Varianten wurden vorgestellt, ausführlich nähergebracht und dargestellt, fanden jedoch keinerlei Berücksichtigung bei den rot-schwarzen Koalitionspartnern. Das ist schlichtweg eine – gestatten Sie mir diesen Ausdruck! – Unverfrorenheit (Abg. Dr. Partik-Pablé : Eine Frechheit!) oder Frechheit, wie ich jetzt gerade höre.

Es ist tatsächlich so, daß es genug Gutachten gibt, die anderes aussagen. Das eingeholte KPMG-Gutachten zum Beispiel, das sicher nicht billig war – wozu hat man es schließlich eingeholt? –, sagt letztendlich im entscheidenden zusammenfassenden Satz, daß auf Grundlage dieses Gesetzentwurfes im Falle der Fusion mit Gebarungsabgängen in erheblicher Höhe, nämlich in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags, zu rechnen ist.

Warum negiert man derartige Gutachten? – Im Gegenzug wird eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, mit der man wieder einmal den zweiten Schritt vor dem ersten macht. Man gliedert aus mit der Zielsetzung der Fusion und gibt dem Herrn Minister sogar eine Ermächtigung in die Hand, nach Prüfung von zwei Bonitätsgutachten – die man nach der Ausgliederung noch schnell einholen wird, um die Fusion wissenschaftlich untermauert zu rechtfertigen, obwohl sie schon längst beschlossene Sache ist – eine Fusion nur in dieser Form herbeizuführen. Und obwohl man zugesagt hat, auch andere Varianten zu prüfen, wird man diesen Weg nicht gehen. In dem Gesetzentwurf, den wir heute beschließen, wird die Fusion mit Seibersdorf als einzige Möglichkeit dargestellt.

Aus diesem Grunde haben wir Freiheitlichen schon im Ausschuß dafür gekämpft, daß man das auslaufende Arsenal-Gesetz um ein weiteres Jahr verlängert, um gewissermaßen den ersten Schritt vor dem zweiten zu machen, damit man nicht hinfällt. Als erster Schritt wird vorgeschlagen, zuerst einmal das Arsenal-Gesetz um ein weiteres Jahr zu verlängern. In der Zwischenzeit sollen, als zweiter Schritt, die notwendigen Gutachten eingeholt und danach auf Basis der fundierten Ergebnisse die richtigen Weichen für das Prüfzentrum Arsenal gestellt werden.

Das kann eine Fusion sein, muß es aber nicht sein, denn wie es heute aussieht, wird das niemals die beste Möglichkeit sein. Nichtsdestotrotz lassen wir nichts unversucht und haben folgenden Abänderungsantrag eingebracht:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Krüger, MMag. Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz über die Forschungs- und Prüfzentrum Arsenal Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ArsenalG (423 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (523 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:


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