Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 170

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ist eben tatsächlich die Absicht vorhanden, genau diese Fusion vorzunehmen und sie in der Folge am Hohen Haus insofern vorbei zu tragen, als jetzt schon blanko eine Ermächtigung erfolgt ist. – Ich meine, so kann man mit Bundesvermögen nicht umgehen!

Wenn wir wirklich erst eine Evaluierungsphase hinter uns bringen wollen, in der wir klären, wie die Gebiete aufgeteilt werden sollen, wo die Forschung und wo das Prüfen der stärkere Ast ist, wie all das zusammengeführt werden kann, dann darf nicht solch eine Ermächtigung vorgenommen werden. Diese ist dann nämlich gar nicht nötig, weil gar kein Zweifel bestehen kann, daß, wenn die Evaluierungsphase abgelaufen ist, eine entsprechende Ermächtigung für den zuständigen Bundesminister in diesem Hohen Haus die Mehrheit finden wird. Da handelt es sich ja nicht um ein zitterndes Glück! Ich hoffe doch, daß, wenn der Ablauf hier ordnungsgemäß stattfindet, eine dann notwendige Ermächtigung an den Bundesminister eine Mehrheit findet.

Die jetzige Regelung würde nur Sinn machen, wenn man annimmt, daß irgendein zitternder Kompromiß zwischen den Regierungsparteien jetzt gerade noch hält, und daher jetzt gleich diese Ermächtigung ins Gesetz schreiben läßt, weil man befürchtet, daß man diese in zwei Jahren nicht mehr bekommt. Dann ist der Abs. 4 allerdings ein Ausdruck des Mißtrauens zwischen den Regierungsparteien. Er ist gesellschafts- und handelsrechtlich durch nichts begründbar.

Ich erinnere mich wirklich mit schmunzelndem Blick an die Ausschußsitzung. Wir haben das ausführlich diskutiert. Es wurde dort kein einziges Argument vorgebracht, warum dieser Abs. 4 notwendig ist. Daher hängt für mich Ihre politische Glaubwürdigkeit letztlich davon ab, ob Sie diesem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung geben werden oder nicht. In diesem Fall handelt es sich für mich absolut um eine Frage der Glaubwürdigkeit. Ich bitte Sie daher wirklich: Überlegen Sie noch einmal, ob der Bundesminister die Ermächtigung wirklich heute schon braucht, damit er in drei Jahren etwas tun kann, von dem wir alle, die wir uns mit Seibersdorf und dem Arsenal ein bißchen auskennen, wissen, daß es wahrscheinlich gar nicht notwendig sein wird. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Im Lichte dessen weist der an und für sich eher liebenswürdige Abänderungsantrag der Kollegen Lukesch, Niederwieser und Spindelegger eine besondere Facette auf. Vorgesehen war sowohl in der Regierungsvorlage als auch noch im Ausschuß, daß die ausgegliederte Gesellschaft "Forschungs- und Prüfungszentrum Arsenal GesmbH" heißen soll. Jetzt hat uns Kollege Niederwieser erzählt, daß die Belegschaft wortreich erklärt hat, daß es für die Kontinuität und vom psychologischen Standpunkt und so weiter besser sei, wenn die Gesellschaft "Österreichisches Forschungs- und Prüfungszentrum Arsenal GesmbH" heißt. – Ich könnte mit dieser Variante leben. (Abg. Dr. Lukesch: Das ist eine gute Idee, oder?) Ich habe damit kein Problem.

Ich sage Ihnen nur: Versuchen Sie einmal, ein Unternehmen zu gründen und im Handelsregister mit dem Namensbestandteil "Österreichisch" eintragen zu lassen! Versuchen Sie das einmal! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es stellt schon einen kleinen Marktvorteil dar, wenn ich mich "Österreichisches XY" nennen kann. Damit gebe ich dem Unternehmen zusätzlichen Goodwill und Firmenwert. (Abg. Dr. Brinek: So soll es auch sein!) Gut, es soll so sein. Wenn die Republik meint, daß sie ihren Kindern sozusagen Startvorteile mitgeben soll, dann soll mir das recht sein. Ich frage Sie jedoch: Glauben Sie – wenn Sie ohnedies vorhaben, eine Fusion vorzunehmen, und das nur ein vorübergehender Bestand ist –, daß dieses Unternehmen in den zwei Jahren zugrunde gehen würde, wenn es nicht "Österreichisches Forschungs- und Prüfungszentrum" hieße?

Wenn Sie sich die Ermächtigung im Abs. 4 jetzt schon sicherheitshalber ganz schnell holen und dann fusionieren, dann ist der Firmenname weg! (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch. ) Denn wenn Sie eine Fusion durch Aufnahme vornehmen, dann wird die spätere Gesellschaft nicht "Österreichisches Arsenal" heißen, sondern "Seibersdorf". (Abg. Dr. Lukesch: "Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf" wird sie heißen!) Ich weiß schon, wie Seibersdorf im vollen Wortlaut heißt. Es ist aber dann "Seibersdorf" ein Namensbestandteil, und dieser hat unter anständigen Kaufleuten keinen guten Klang. Glauben Sie mir das! Das ist kein guter Name.


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