Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 66

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Österreicherinnen und Österreicher in Zukunft in einem elektronischen Netz mit all ihren Eigenschaften oder Uneigenschaften registriert sein werden, um sie nur möglichst gut diesen elektronischen Mitteln unterwerfen zu können. (Abg. Dr. Fekter: Die Geschäfte der Mafia müssen wir aber schon kennen!) – Ja, ich weiß, Frau Abgeordnete: Die Geschäfte der Mafia müssen Sie kennen, und die werden dann im Gewerberegister drinstehen, nicht wahr? Dort werden Sie sie dann abfragen. Ich glaube, das ist etwas realitätsfremd. Da werden Sie mir zustimmen. (Abg. Dr. Fekter: Oder die Geschäftsführer!)

Frau Abgeordnete! Mir geht es angesichts der kurzen Redezeit, die uns allen zur Verfügung steht, vor allem darum, aufzuzeigen, welcher Wildwuchs mittlerweile im Verwaltungsbereich besteht. Denn daß Sie, Frau Abgeordnete Fekter, es so loben, daß man sich einigen konnte, wie man in Zukunft die Daten erfaßt, daß man sie einheitlich erfassen wird, zeigt doch, wie viel an Reibungsverlusten im konkreten verwaltungstechnischen Ablauf bei solchen Verfahren gegeben ist.

Daß Sie, Herr Abgeordneter Kiermaier, gesagt haben: Wunderbar, in Niederösterreich funktioniert das elektronische Gewerberegister schon flächendeckend!, das macht mir eher Sorge: Daß in Niederösterreich einiges ohne gesetzliche Grundlage läuft, war mir bekannt, daß aber bisher ein solches elektronisches Gewerberegister noch nicht beschlossen ist, offenbar bei Ihnen in Niederösterreich jedoch schon flächendeckend funktioniert, zeigt, wie stark sich der Wildwuchs bereits ausgebreitet hat und wie wenig im Bereich der Verwaltung aufgrund der Gesetze agiert wird. – Und das ist aber immer noch etwas, was bei uns in der Verfassung verlangt wird.

Es ist anscheinend so, daß hier im Hause die Entwicklungen völlig verschlafen werden und daß man sich in den Verwaltungsbehörden gar nicht mehr anders zu helfen weiß, als ohne Beachtung der Gesetze Maßnahmen zu ergreifen, da das Ganze sonst nicht mehr administrierbar wäre. Ich glaube, daß das der wesentliche Aspekt ist, und ich meine, daß es eine Verantwortung ist, die den Koalitionsparteien angelastet werden muß. Denn wenn Sie sich anschauen, wie viel an Zeit bei den Verfahren allein dadurch aufgeht, daß etwa nicht alle Unterlagen vorgelegt werden – es gibt von den Behörden keine Checklisten, was denn bei den einzelnen Verfahren vorzulegen ist –, dann wird klar, daß sehr wohl im gesetzlichen Bereich Maßnahmen ergriffen werden müssen, aber auf der anderen Seite ein modernes Verfahrenmanagement in Österreich einfach nicht betrieben wird.

Es gibt rühmliche Ausnahmen: Vorarlberg, Salzburg, ich nenne auch ganz konkret die Stadt Linz. Man hat sich darüber Gedanken gemacht und war in der Lage, die Bewilligungszeiten, die Verfahrenszeiten sehr stark zu reduzieren. Wir müssen uns überlegen, ob es in Zukunft bei solchen Anlagegenehmigungen nicht Leitverfahren geben soll, etwa auf das Baurecht oder auf das Wasserrecht bezogen. Das wären Möglichkeiten, um die Verfahren wirklich stark zu verkürzen, und dann, Herr Bundesminister – und das ist mein eigentlicher Punkt in diesem Zusammenhang –, ist es gar nicht notwendig, so tiefgehende Eingriffe ins Nachbarrecht und beim Umweltschutz zu machen wie mit dieser Novelle, die für das nächste Frühjahr geplant ist, weil nämlich die Reibungsverluste in der konkreten Abwicklung der Verfahren ganz, ganz gravierend sind. Das ist leicht abzustellen, man muß aber auch das Augenmerk darauf richten.

Mir, meine Damen und Herren, ist das vor allem deshalb wichtig, weil ich meine, wir müssen uns in Zukunft auch überlegen, ob das Baurecht nicht aus dem Bereich der Gemeinden herausgelöst und den Bezirksverwaltungsbehörden untergeordnet werden kann. Das ist eine Idee, die diskutiert werden muß. Sie wissen, in Vorarlberg ist das bereits so, in Salzburg auch. Es ist durchaus möglich, wesentlich stärker auf diese Aspekte Rücksicht zu nehmen und damit die Bewilligungszeiten zu kürzen.

Ich meine, daß durch ein Verfahrensmanagement die Gelegenheit für die Behörde nach wie vor gegeben sein wird, daß sie einen Interessenausgleich in diesen Betriebsanlagenverfahren wirklich gewährleisten kann. Das ist auch notwendig, wenn man nicht dann irgendwelche außerrechtlichen Instrumente haben will, mit denen Betriebsgründungen oder Umbaumaßnahmen blockiert werden.


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