Im Auftrag von Frau Langthaler darf ich dem Hohen Haus die Grüße und die Zustimmung der grünen Fraktion übermitteln, die mangels Redezeit dies nicht selbst dartun kann. – Danke schön. (Beifall und Heiterkeit beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)
12.46
Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Danke, Herr Abgeordneter.Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.
Auf ein Schlußwort des Berichterstatters wird verzichtet.
Ich bitte, die Plätze einzunehmen, weil wir nun zu einigen Abstimmungen kommen, bei denen auch das verfassungsmäßige Quorum eine Rolle spielt.
Ich lasse über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 samt Titel und Eingang in 324 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Tichy-Schreder, Dr. Heindl und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über die von dem Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Tichy-Schreder, Dr. Heindl und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung von neuen Absätzen 4 und 5 in Artikel II § 1 sowie die Einfügung einer Überschrift vor Artikel II § 23 zum Inhalt hat.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Zusatzantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Mehrheitlich angenommen.
Weiters haben die Abgeordneten Tichy-Schreder, Dr. Heindl und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I (Verfassungsbestimmung) eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen worden. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich komme ich nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Die restlichen Teile sind mehrheitlich angenommen worden.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit , wobei ich abermals ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit feststelle.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versorgungssicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 346 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Tichy-Schreder, Dr. Heindl und Genossen einen Zusatz- sowie Abänderungsantrag eingebracht.