Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 91

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der Politik durchsetzen können, damit nicht die Energiewirtschaft bestimmt, was wir hier zu beschließen haben, sondern damit wir nach einer ehrlichen Diskussion – wir werden nicht immer einer Meinung sein – zu einem Beschluß kommen können, der für die Energiewirtschaft, die Elektrizitätswirtschaft gut ist, aber nicht das ist, was sie selbst wollen. (Beifall beim Liberalen Forum und den Grünen.)

Insbesondere deswegen, so meine ich, ist so eine Studie wichtig, weil sie die Diskussion versachlichen und uns auch Stoff in die Hand geben würde, aus dem wir mit den Mitteln der Politik ein neues Organisationsgesetz kneten könnten.

Und da wende ich mich jetzt dem dritten Entschließungsantrag zu. Der ist übrigens ein Beweis für die Dringlichkeit der Reform. Natürlich ist es richtig, was der Kollege Oberhaidinger gesagt hat, daß in diesen Aktiengesellschaften die Vorstände bestimmen und nicht die Eigentümer. Nur in Oberösterreich ist das bestimmt nicht so, denn wenn der Landeshauptmann vor die Kamera tritt und sagt: Meine OKA wird das machen!, und daneben steht der Generaldirektor und sagt: Jawohl!, dann ist er kein Vorstand, der von seinem weisungsfreien Mandat Gebrauch macht, sondern dann ist er der Erfüllungsgehilfe des Landeshauptmannes. (Zwischenruf des Abg. Großruck .) Ja, das ist seine Eigenverantwortung. Er kann das machen, wie er will. Weisungsfreiheit heißt ja nicht, daß man davon unbedingt Gebrauch machen muß. Er demonstriert uns, daß er unter Weisungsfreiheit versteht, das zu tun, was der Eigentümer, das Land Oberösterreich beziehungsweise Pühringer sagt. (Abg. Dr. Haselsteiner: Und das gefällt mir nicht!) Und das gefällt mir nicht! Richtig. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Das ist nämlich der Grund, warum die Bezüge unproportional hoch sind. (Abg. Großruck: Reden Sie nicht von Oberösterreich, da kennen Sie sich nicht aus!) Herr Kollege! Das ist der Grund, warum die Bevölkerung verdrießlich ist, denn wenn ich jemanden habe, der Vorstand eines EVU ist, der eine hohe Verantwortung trägt, der hochbezahlt ist, aber von der Verantwortung keinen Gebrauch macht, weil er nur Erfüllungsgehilfe ist, dann ist der Bezug zu hoch und der Posten falsch besetzt. (Abg. Mag. Kukacka: Alles durch Beschlüsse des Landes gedeckt!)

Und deswegen brauchen wir eine Reform. Sonst würde eine Investition wie Lambach gar nicht stattfinden; in einem betriebswirtschaftlich geführten Unternehmen würde der Aufsichtsrat den Vorstand davonjagen! Davonjagen würde man ihn, fristlos – und mit einer Schadenersatzklage bedenken! (Beifall beim Liberalen Forum.) Denn da werden Hunderte Millionen in den Sand gesetzt, die lassen sich nie mehr verdienen.

Ich sage Ihnen: Wenn es uns nicht gelingt, in angemessener Frist eine Reform der österreichischen Elektrizitätswirtschaft einzuleiten, dann wird die Konkursordnung das Instrument der Reform sein. Wollen Sie wirklich, daß einer der wichtigsten Infrastrukturbereiche der Republik sich durch Konkurse in der Struktur bereinigt und die Haupt-Assets von außen herausgekauft werden? – Die Bayernwerke brauchen nur die Portokassa aufzumachen und stecken die EVN in die linke Tasche. Nur der Herr Gruber weiß das nicht!

Deswegen müssen wir hier den Primat der Politik ergreifen. Ich bitte Sie wirklich herzlich ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich kann Ihnen auch einen anderen nennen, der Gruber ist nur ein hochkarätiges Symbol dafür. Und der Bundesminister weiß das alles ganz genau. Wir müssen hier dafür sorgen, daß unsere Infrastruktur im Bereich der Elektrizitätswirtschaft nicht vor die Hunde geht, denn das ist maßgeblich für den Wirtschaftsstandort Österreich – glauben Sie mir das! Denn wenn der Bundeslastverteiler in Stuttgart oder in München sitzt, dann können wir hier auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft keine Strukturpolitik mehr machen. – Dann ist der Ofen aus! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Freiheitlichen.)

13.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

13.55

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heute hier aus dem Munde der Frau Abgeordneten Langthaler und des Herrn Abgeordneten Dr.


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