Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 158

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort hat sich nunmehr Herr Bundesminister Einem gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

18.19

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hohes Haus! Heute ist ein wichtiger und – wie ich glaube – auch guter Tag für den Zivildienst. Die jahrelange Unsicherheit, ob nicht wieder die Gewissensprüfung, ein an sich völlig absurdes Instrument bürokratischer Gewissenskontrolle, kommt, falls sich die notwendige Zweidrittelmehrheit hier im Haus für eine dauerhafte Regelung des Zivildienstes ohne Gewissensprüfung nicht findet, diese Unsicherheit ist nach der heutigen Beschlußfassung vorüber.

Diesmal ist es gelungen, eine Regelung zu finden, die auf eine administrative Gewissenserforschung dauerhaft verzichtet. Es ist aber noch eines gelungen: Auch die jahrelange Rechtsunsicherheit, die für die Zivildienstpflichtigen eine Zeit der Unsicherheit für ihre Lebensplanung war, geht nun endlich zu Ende.

Die Zivildienstgesetz-Novelle 1996 bringt eine klare Regelung – und das auf Dauer. Das zuletzt jährliche Feilschen um eine gesetzliche Regelung ist vorüber, damit ist Rechtssicherheit gewonnen.

Die Basis für die heute zu beschließende Regelung wurde bereits anläßlich der Verhandlungen zur Bildung der Bundesregierung für diese Gesetzgebungsperiode gelegt. In diesen Verhandlungen wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß der Zivildienst künftig zwölf Monate dauern soll. Zugleich wurden wesentliche Eckpunkte seiner künftigen inhaltlichen Ausgestaltung festgeschrieben. Zwölf Monate sind jedenfalls genug.

In den langwierigen und hartnäckig geführten Verhandlungen konnte auf dieser Basis ein Kompromiß gefunden werden. Es ging darum, auf der Basis einer zwölfmonatigen Zivildienstpflicht die Eckpunkte auch im Sinne der Zivildienstpflichtigen und ihrer Lebensplanung zu gestalten.

Folgende Verbesserungen konnten erreicht werden: Künftig besteht Gewähr dafür, daß der gemusterte und für tauglich befundene junge Mann eine klare und eindeutige Belehrung über die Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung zu dem Zeitpunkt erhält, der alle Fristen auslöst. Damit sollten all jene Fälle der Vergangenheit angehören, die sich bisher wegen unterlassener Belehrung bei der Musterung um ihr Recht gebracht sahen.

Künftig besteht eine klare und faire Frist – wie ich meine –, innerhalb derer die für tauglich befundenen Wehr- und Zivildienstpflichtigen ihre Zivildiensterklärung abgeben können. Es ist nicht mehr bloß eine einmonatige Frist, die vielen zum Stolperstein wurde, sondern es sind zumindest sechs Monate und darüber hinaus bis zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls.

Künftig gibt es weiters eine klare und faire und die Bedürfnisse des Heeres nach Planungssicherheit angemessen berücksichtigende Regelung der Gewissensnachreifung nach absolviertem Grundwehrdienst mit eindeutigen Fristen.

Künftig gibt es aber auch eine, wenn auch nicht in jeder Hinsicht befriedigende Regelung für die sogenannten Altfälle. Da ist es bedauerlicherweise nicht gelungen, alle Probleme zu lösen, obwohl dies für alle Beteiligten am besten gewesen wäre. Ich bedauere das.

Künftig wird es eine Ausweitung der Einsatzgebiete geben, um auch in Zukunft große Wartezeiten für Zivildienstpflichtige zu vermeiden und sie rasch und ihren Bedürfnissen gemäß zur Ableistung des Dienstes zuweisen zu können.

Darüber hinaus ist es gelungen, eine, wie ich meine, vernünftige Regelung des Aufschubs zu vereinbaren, die grundsätzlich davon ausgeht, daß es keinen Sinn hat, das Problem des heranrückenden Dienstes durch Verdrängung zu lösen, weil die spätere Ableistung nur noch unangenehmer ist als die Ableistung gleich nach dem Ende der ersten Ausbildung.


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