Das ist ein Problem, und aus diesem Dilemma kommen Sie nicht heraus, meine Damen und Herren.
Herr Abgeordneter Cap! Es ist schon traurig, und es ist schon eine gewisse Schizophrenie zu erkennen, die Sie hier dauernd auch in der Öffentlichkeit zeigen. Im Grunde genommen sagen Sie, Sie seien die Anständigen, aber die ÖVP sei eben ein unseriöser Partner.
Herr Abgeordneter Cap! Das ist deshalb so traurig, denn: Wenn es Punkte gibt, bei denen Sie tatsächlich der Meinung sind, man müßte sie mit wirklicher Kraft behandeln, sie seien staatspolitisch wichtig, dann setzen Sie sich meinem Eindruck nach sehr wohl durch. Dann sitzen Sie von der SPÖ nicht so hilflos in der Regierung. Aber wenn es ohnehin mit diesem Doppelpaßspiel funktioniert – Einem auf links außen, links außen rechts zu Gaal und dann wieder gerade durch mit der ÖVP und direkt ins "Fassl" rein –, dann sind Sie wieder Großmeister, dann sind Sie großartig. (Beifall bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren! Das ist ein Spiel, das Sie auf die Dauer diskreditieren und bei den Jugendlichen unbeliebt machen wird. Dann werden Sie von der SPÖ eine Partei sein, die aufgrund natürlicher Abgänge immer kleiner wird.
Meine Damen und Herren! Ich darf nun den Antrag Haidlmayr, Freundinnen und Freunde vortragen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde zum Tagesordnungspunkt 13
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. In Artikel I Z 2 (§ 2 Abs. 5) ist anstelle der "zwölf Monate" die Wortfolge "acht Monate" einzufügen.
2. In Artikel I Z 10 (§ 7 Abs. 2) lautet der erste Satz: "Der ordentliche Zivildienst dauert acht Monate."
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Herr Kollege Cap, Frau Kollegin Gitti Ederer, Sie haben nun Gelegenheit, Ihrem Herzen, Ihrer Gemütslage voll Ausdruck zu verleihen und acht Monate zu fixieren. (Abg. Mag. Ederer: Ich verzichte!)
Beim zweiten Abänderungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr geht es um das, was Sie, Herr Innenminister, auch gesagt haben, nämlich um die Möglichkeit des Aufschubrechts. An sich ist in der Verfassung geklärt, daß man bis zwei Tage vor dem Einberufungsbefehl seine Zivildiensterklärung abgeben kann.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien! Sie haben durch Ihren faulen Kompromiß dafür gesorgt, daß all jene, die älter als 23 Jahre sind, überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, einen Gewissenswandel geltend zu machen. Sie haben außerdem dafür gesorgt, daß 15 000 Wehrpflichtige, die in den Jahren 1992 und 1993 für tauglich befunden wurden, nur eine Frist von sechs Wochen erhalten. Bei jenen, die nach dem 1. Jänner 1994 für tauglich erklärt wurden, gilt die Bestimmung des § 2 (2) uneingeschränkt. Deshalb der Abänderungsantrag der Kollegin Haidlmayr, den ich nunmehr zur Verlesung bringe.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde zum Tagesordnungspunkt 13
Der Nationalrat wolle beschließen: