Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 193

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Ergebnis zu einer Begünstigung der organisierten Kriminalität führen würde. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist ja wohl ein gemeinsames Anliegen aller Völker in der Europäischen Union – und sollte auch ein gemeinsames Anliegen hier in diesem Hohen Hause sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun hat die Freiheitliche Partei die Sorge, daß wir dazu nicht gerüstet sind. Doch wir würden nicht dadurch besser gerüstet, daß wir das neuerlich im Unterausschuß debattieren, sondern wir sind es nur dann, wenn wir etwas dafür tun, und der Beitritt zum Durchführungsübereinkommen bedeutet eben, daß die Weichen dazu gestellt sind.

Wir hoffen sehr, daß der Herr Minister seine Zielsetzungen erreichen kann. Aber auch nur dann, wenn sie erreicht sind, wenn also der Schutz nach außen sichergestellt ist, wird uns der Exekutivausschuß die Möglichkeit geben, tatsächlich auch die Anerkennung zu finden, daß Österreich in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen zu entsprechen. Es ist, wie Kollege Murauer gesagt hat, da ein System der gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit vorgesehen, und auch das ist völkerverbindend.

Meine Damen und Herren! Wir werden auch in Österreich dazu beitragen müssen, daß da eine Weiterentwicklung erfolgt. Es soll eine österreichische Initiative sein, daß man vertrauensbildende Maßnahmen schafft, daß man beispielsweise internationale europäische Beobachtergruppen einrichtet, die sich aus Praktikern rekrutieren und die nicht nur an heiklen Grenzkontrollstellen – vornehmlich natürlich im Osten Österreichs und in Italien –, sondern auch an der Grünen Grenze eingesetzt werden können.

Wir werden Schwerpunktaktionen gegen gewisse Drogenrouten gemeinsam durchführen müssen, wenn wir erfolgreich sein wollen. Wir werden technisches Gerät, das später einmal nicht mehr gebraucht werden wird, wenn die Erweiterung stattgefunden hat, weitergeben und die Einschulung auf diesem Gerät vornehmen können, damit eben auch unsere neuen Partner im Osten in der Lage sind, ihrer zukünftigen Aufgabe nachzukommen.

Die intensivste Stufe der Kooperation wäre zweifelsohne die organisierte Einbindung von Grenzkontrollorganen eines Mitgliedstaates in die Außengrenzkontrolle eines anderen Staates. Da, Frau Kollegin Partik-Pablé, soll man den Italienern helfen, denn auch für sie gilt, daß der Exekutivausschuß nur dann für die Freigabe sein wird, wenn dort die Voraussetzungen dafür geschaffen sind.

In dieser kooperativen Form liegt die Zukunft Europas. Und Schengen ist ein wichtiger Schritt dazu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Gredler.

22.38

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Freizügigkeit des Personenverkehrs gehört zum integralen Bestandteil des Binnenmarktes und zum Ziel der Europäischen Union gemäß Artikel 7a beziehungsweise 8a des Vertrages. Leider unterliegt das Schengener Abkommen weder der Kontrolle des Europäischen Parlaments noch der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofes; daher muß Schengen in die EU-Verträge übergeführt werden.

Es können schwerwiegende Folgen für Asylwerber nicht ausgeschlossen werden. Der kritische Punkt des Schengener Abkommens ist die Bestimmung, daß niemand ohne Visum die Grenze übertreten darf. Die Liste umfaßt, wie Sie wissen, 127 Länder. Dabei kommen Flüchtlinge bei sehr strenger Auslegung dieser Bestimmung in eine Zwickmühle. Man braucht legale Papiere, das ist klar, aber Flüchtlinge reisen oft illegal ein. Sollte es keinen Konflikt zwischen den Artikeln 28 bis 38 und dem Artikel 30e geben, bin ich damit sehr zufrieden. Auf jeden Fall ist der Zugang zum Asylverfahren immer garantiert.


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