Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 202

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Psychotest machen müssen. Ich begrüße das. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe.) Ich bin kein Jäger und kein Schütze, ich glaube nur, daß man vernünftige Gesetze machen muß.

Ein weiterer Punkt war mir als Tiroler Abgeordnetem ein besonderes Anliegen, und zwar, daß die traditionellen Schützenkompanien mit einer Sammelmeldung ihrer Meldepflicht nachkommen können. Der Kommandant einer Schützenkompanie kann in einer Sammelmeldung alle Waffen bei der Behörde melden. Das war eine massive Forderung der Tiroler Landesregierung und der Tiroler Schützen.

Zusammenfassend: Die ÖVP sagt ja zu diesem neuen Waffengesetz, weil uns der sorgfältige und gewissenhafte Umgang mit Waffen in Österreich ein Anliegen ist, aber auch, weil unsere Forderungen berücksichtigt worden sind, daß Schützen, Jäger, Sportschützen, Exekutive und Soldaten von einigen Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen wurden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Er hat das Wort.

23.14

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einleitend darf ich sagen: Ich habe schon schlechteren Gesetzen zugestimmt. (Heiterkeit.) Daß wir diesem Gesetz trotzdem nicht zustimmen werden, liegt in einigen Bestimmungen, über die wir einfach nicht drüberkommen – ich persönlich nicht und auch meine Fraktionskollegen nicht.

Ich werde mir drei dieser Probleme herausgreifen, sie kurz behandeln – allzu viel Zeit bleibt mir dazu nicht – und darf dann einen Abänderungsantrag verlesen, den wir zu diesem Thema einbringen.

Der Problemkreis Nummer eins hängt mit der heute schon mehrfach zitierten psychologischen Prüfung zusammen, die an und für sich, wie Fachleute sagen, ein sehr fragwürdiges Unterfangen ist. Denn ernstzunehmende Psychologen vertreten die nachvollziehbare Meinung, daß niemand sagen könne, ob jemand in Zukunft einmal ausrasten werde oder nicht, das geht überhaupt nicht. Das ist Humbug, aber bitte schön.

Jetzt ist es im Zuge der Diskussionen über diese Vorlage gelungen, Ausnahmen zu konstruieren. Man hat all diejenigen, die ohnehin in Erfüllung ihres Berufes oder ähnlicher Pflichten Waffen zu tragen haben – die Gendarmeriebeamten, die Polizeibeamten, die Justizwachebeamten, die Zollwachebeamten –, von der Verpflichtung, sich dieser Prüfung zu unterziehen, ausgenommen, ebenso die Berufssoldaten, aber nicht ihre Kollegen aus dem Milizstande. Wenn es also Einheiten gibt, in der zwei Kompanien nebeneinander geführt werden, die eine Kompanie von einem Berufsoffizier als Hauptmann und die andere Kompanie von einem Milizoffizier als Hauptmann – beide sind gleich ausgebildet, beide tragen die gleiche Verantwortung, ich hoffe, beide sind auch gleich verläßlich –, dann ist es völlig sinnlos und unlogisch und grenzt an Schikane, daß zwar der Berufsoffizier – dasselbe gilt für den Berufsunteroffizier oder die Berufscharge – ausgenommen ist, aber nicht der Milizoffizier. Warum nicht? – Ich kann das einfach nicht nachvollziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das sind die Dinge, die uns daran hindern, dieser Gesetzesvorlage zuzustimmen. Man müßte die Ausnahmeregelung – und wir haben das in den Antrag hineingenommen – auf die Angehörigen des Milizstandes ausdehnen. Ich habe sie ursprünglich im Ausschuß auf alle Personen ausgedehnt sehen wollen, die den Grundwehrdienst absolviert haben. Ich habe mich selbst zurückgenommen, weil ich mir gesagt habe, da kann man geteilter Meinung sein. Aber daß heute ein Milizangehöriger und ein adäquater Berufssoldat nicht gleich behandelt werden sollten, kann ich nicht verstehen.

Problemkreis Nummer zwei: Wir müssen immer wieder beobachten, daß Waffen beschlagnahmt, eingezogen – ich will mir jetzt nicht die Termini in Erinnerung rufen –, abgegeben werden


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