Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 207

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einen großen Stoß von Zeitungsartikeln zeigen, die beweisen, daß es notwendig ist, Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Denn: Es kommt immer wieder vor, daß die Leute in der Umgebung des Täters sagen, man hätte das schon vorher wissen müssen, eigentlich hätten alle gewußt, daß der Täter ein psychisch schwieriger Mensch ist und daß zu befürchten war, daß er irgendwann einmal ausrasten wird.

Psychotests geben keine hundertprozentige Sicherheit, daß man so etwas ausschließen kann, das gebe ich zu. So wissen wir beispielsweise aus dem Bereich des Strafrechts und auch aus dem Bereich des Strafvollzugs, daß nicht immer jede psychische Störung erkannt werden kann. Es ist aber wichtig – und ich halte dies für einen Fortschritt –, daß ein psychologischer Test eingeführt wird, weil es doch in vielen Fällen möglich sein wird, problematische Persönlichkeiten rechtzeitig zu erkennen.

Das Argument, daß die meisten Verbrechen mit illegalen Waffen begangen werden, ist zwar richtig, aber es greift nicht in diesem Fall. Wir müssen im Bereich des legalen Waffenbesitzes vernünftige Maßnahmen treffen, und ich meine, daß das bei diesem Gesetz zutrifft, das ich, wie gesagt, für richtig halte.

Es wird, wie schon erwähnt wurde, auch das Unterbringungsgesetz novelliert, und zwar soll die chefärztliche Evidenz bei den Bundespolizeidirektionen abgeschafft werden. Diese chefärztlichen Evidenzen sind als "Ges-Karteien" bekannt. Sie haben, wie mir scheint, zu Recht immer wieder für Aufregung gesorgt. Die Betroffenen haben sich stigmatisiert gefühlt, und diese Einrichtung hat keineswegs zu mehr Sicherheit geführt. In sehr vielen Fällen waren die "Ges-Karteien" in keiner Weise aufschlußreich.

Es ist daher zu begrüßen, daß die endlos lange Diskussion über die "Ges-Karteien" nun ihren Abschluß findet, indem wir dieselben abschaffen.

Ich sehe aber ein, daß die Polizei für ihre Arbeit eine Dokumentation braucht, und zwar zu ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Bevölkerung. Ich meine, daß die Regelung, die nun getroffen wird, auch vom Standpunkt des Datenschutzes aus gut abgesichert und sinnvoll ist. Daher glaube ich, daß im großen und ganzen ein gutes und sinnvolles Gesetz gelungen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

23.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Karl Freund. – Bitte.

23.35

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir beschließen heute Änderungen im Waffengesetz, das in den letzten Wochen zum Teil heftig diskutiert wurde. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Entwurf des Innenministers, in dem ein psychologischer Test für Jäger, Sportschützen und sonstige Schützenvereinigungen beim Erwerb einer Waffe vorgesehen war. Auf Initiative der Volkspartei konnten jedoch für diese Gruppen einige Härten beseitigt werden.

Das Waffengesetz 1996 ist in bestimmten Bereichen strenger als die Waffenrichtlinie der EU. Im wesentlichen geht es darum, daß nicht jeder Bürger ohne Hindernis in den Besitz einer Waffe gelangen kann. Daher muß es zu Beschränkungen kommen. Ich begrüße daher ausdrücklich die Meldepflicht und auch die verpflichtende Verläßlichkeitsprüfung, jedoch mit den von mir bereits zitierten weitreichenden Ausnahmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Weiters stehe ich der Einführung einer sogenannten Abkühlphase sowie der zahlenmäßigen Beschränkung von Waffen für Einzelpersonen positiv gegenüber.

Ich möchte jedoch betonen, daß diese Novelle zum Waffengesetz, die wir heute beschließen werden, alleine nicht garantieren kann, daß Kriminelle von nun an nicht mehr zu Waffen kommen und diese mißbräuchlich verwenden. Es ist eine Tatsache, daß die meisten Verbrechen mit illegalen Waffen begangen werden; etliche meiner Vorredner haben schon darauf hingewiesen.


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