Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 231

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Abgeordneter Ing. Mathias Reichhold (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben nur mehr ganz wenig Zeit, daher möchte ich mich wirklich nur auf das Wesentliche beschränken.

Wir Freiheitliche sind ja einiges gewöhnt im Landwirtschaftsausschuß – daß er zu spät beginnt, daß Sitzungsunterbrechungen stattfinden, weil sich die Herrschaften von den Koalitionsparteien nicht einigen können, daß Abänderungsanträge während der Sitzungen kurzfristig eingebracht werden, die kein Mensch mehr studieren und lesen kann –, aber das, was wir beim letzten Landwirtschaftsausschuß erleben mußten, hat alles bisher Dagewesene in den Schatten gestellt (Beifall bei den Freiheitlichen): Zum Bundesforstegesetz wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, aber betreffend Wasserechtsgesetznovelle, Rebengesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz.

Jeder Neuankömmling im Hohen Haus weiß, daß dies mit der Geschäftsordnung überhaupt nicht vereinbar ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben daher auch Protest eingelegt und uns auf eine Vorgangsweise geeinigt, die ebenso bedenklich ist, nämlich auf die Vorgangsweise gemäß § 27 der Geschäftsordnung, wonach Abänderungsanträge im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Leitgesetz stehen müssen. – Auch das war hier nicht erkennbar.

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Wir haben nur deshalb mitgemacht, und zwar unter Protest, weil uns die Änderung des Wasserrechtsgesetzes wirklich ein Anliegen war. Das ist aber kein Präjudiz, um in Zukunft eine derart chaotische Vorgangsweise zu dulden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Entweder stehen Sie selbst unter politischem Druck, daß Sie das alles mitmachen, oder Sie kennen sich in der Geschäftsordnung nicht aus, was traurig wäre, denn dann wären Sie wohl fehl am Platz des Vorsitzenden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt aber zum Inhalt: Die Umwandlung der Bundesforste in eine Aktiengesellschaft ist für uns ein Trauerspiel. Dieses beginnt damit, daß vor kurzer Zeit Landwirtschaftsminister Molterer noch lauthals eine Stiftung angekündigt hat, jetzt aber dem sozialistischen Vorschlag einer Aktiengesellschaft zustimmt – ein klassischer Umfaller, über den sich Kollege Gradwohl vielleicht freuen mag, der aber eine Blamage für den Landwirtschaftsminister ist, der hier seinen Mund wohl zu voll genommen hat.

Aber das Umfallen ist er gewohnt. Er hat in diesem Jahr entgegen den Versprechungen mehrmals Kürzungen im Agrarbudget vorgenommen: bei der Fruchtfolgestabilisierung, bei den degressiven Ausgleichszahlungen, bei den Elementarförderungen. Er hat einen ÖPUL-Einstiegsstopp erlassen, Versprechen gebrochen, das Wort gebrochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der freiheitlichen Fraktion haben beschlossen, dem Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Molterer den Titel "Umfaller des Jahres" zu verleihen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Stadler: Ich "gratuliere", Herr Minister!)

Nächster Punkt: Die Auslagerung der Bundesforste in eine Aktiengesellschaft scheint uns auch ein finanztechnischer Trick zu sein. Bereits nächstes Jahr müssen die Bundesforste, wie Molterer das selbst im Ausschuß zugab, 500 Millionen Schilling netto an das Budget abführen, 500 Millionen Schilling netto, die sich nicht aus Liegenschaftsverkäufen erlösen lassen, wahrscheinlich auch nicht aus Überschlägerungen, sondern die zumindest teilweise im Wege von Darlehen und Krediten aufgebracht werden müssen. Das heißt, Sie machen in einer Aktiengesellschaft Schulden, um die Schulden im Budgethaushalt zu reduzieren. Das ist vielleicht eine Vorgangsweise, die jetzt populär geworden ist, um die Maastricht-Kriterien zu erreichen, aber sicher nicht, um die Bundesforste auf einen erfolgreichen Weg zu führen.

Sie schalten auch die parlamentarische Kontrolle weitestgehend aus. Dazu gibt es einen Antrag des Abgeordneten Wabl, der auch von uns Freiheitlichen unterstützt wird, weil wir der Meinung sind, daß, solange der Staat Eigentümer dieser Aktiengesellschaft ist, auch das Parlament die Kontrolle vorzunehmen hat. Es wimmelt nur so von Verfassungsbestimmungen, sodaß gerade dieses Gesetz im Sinne von Khol aus dem Verfassungsbogen fällt.


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