Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 232

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Wir Freiheitliche hingegen bringen einen Antrag ein, den Abgeordneter Firlinger noch erläutern wird. Die Schwerpunkte sind, daß die Bauern Vorkaufsrechte erhalten, daß die Einforstungs- und Nutzungsberechtigten wertäquivalent entschädigt werden und daß es natürlich auch eine Zweckbindung aus den Erlösen der Privatisierung geben muß, um die umweltrelevanten Flächen auch in Hinkunft weiter bewirtschaften zu können.

Nächster Punkt: Bundesversuchsanstalten. Auch hier das gleiche Bild. Es werden drei GmbHs gegründet. Die brauchen natürlich Stammkapital. Dieses Stammkapital hat der Finanzminister nicht. Was macht Minister Molterer? – Er greift natürlich wieder in die Bauernkasse hinein. Es werden degressive Ausgleichszahlungen verwendet, um das Grundkapital zu erstellen. Ein weiterer Umfaller, ein weiterer Wortbruch, denn dieses Geld gehört den Bauern und sonst nie-mandem.

Zum Wasserrecht: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben dieser Novelle, diesem Antrag letztlich zugestimmt, damit die Besitzer von Kleinkläranlagen eine Fristverlängerung bekommen, um den gesetzlichen Ansprüchen Genüge zu tun. Was wir aber nicht hinnehmen, ist, daß in Sanierungsgebieten, wo die Bauern unserer Meinung nach für Verluste zu 100 Prozent entschädigt werden sollten, das derzeitige Gesetz einen 20prozentigen Selbstbehalt vorsieht. Frau Abgeordnete Aumayr hat einen Antrag dazu eingebracht, den Abgeordneter Auer das letzte Mal im Parlament bereits unterstützt hat. Im Ausschuß hat er es nicht getan und heute im Parlament wird er es wahrscheinlich auch nicht tun, aber das ist eben das Wesen einer Umfallerpartei! – Ich bin neugierig, was du heute tust. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir Freiheitlichen haben einen weiteren Antrag eingebracht, der einen Kompromiß zwischen dem Freizeitsport und dem Schutz des Waldes beinhaltet, einen Kompromiß, der so aussieht, daß es Verträge zwischen den Fremdenverkehrsgemeinden einerseits und den Nutzungsberechtigten beziehungsweise Eigentümern auf der anderen Seite geben soll. Es ist traurig, daß diese Forderung nicht umgesetzt wird, weil wir glauben, daß das von vielen gewünscht wird.

Ich möchte am Ende meiner Ausführungen noch einen Teil unserer Anträge einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold, Anna Elisabeth Aumayr und Kollegen zur Regierungsvorlage 428 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 428 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes in 506 der Beilagen wird wie folgt geändert:

In Artikel IV lautet § 2:

"§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genannten Überschreitung ist wie folgt sicherzustellen: Rücklagenauflösung aus dem Budgetansatz 2/51297 Kassenverwaltung; Rücklagen; Auflösung von Rücklagen in der Höhe von 105 Millionen Schilling."

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Weiters bringe ich ein:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Ing. Mathias Reichhold, Franz Koller, Robert Wenitsch und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:


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