Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 237

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nicht zu zwei Dritteln quasi vom Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und vom Finanzminister beschicken läßt, sondern daß man ein Hearing im Parlament durchführt.

Die anderen Materien, meine Damen und Herren, seien kurz erwähnt:

Was die Bundesversuchswirtschaften angeht, die ebenfalls ausgegliedert werden, werden wir das hier im Plenum ebenfalls ablehnen, wie ich das bereits im Ausschuß getan habe.

Was die Fristverlängerung angeht, die im Wasserrechtsgesetz vorgesehen wird, werden wir uns dagegen aussprechen, weil wir nicht einsehen, daß wir die Umsetzungsversäumnisse, die von der Koalitionsregierung zu verantworten sind, jetzt quasi mit einer Beugung der Geschäftsordnung sanieren helfen sollen.

Was die Anrechnung von freiwilligen Umweltmaßnahmen auf die vorgeschriebenen Umweltmaßnahmen angeht in Bereichen, wo es um die Sanierung von Grundwasser ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Den Schlußsatz bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (fortsetzend) : Dem werden wir zustimmen ebenso wie auch den anderen Anträgen, die hier sonst noch unter einem verhandelt werden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

1.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.31

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Aus der Fülle der heute zu behandelnden Themen werde ich mir gestatten, kurz zur Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste Stellung zu nehmen.

Es wurde schon angesprochen, daß hinsichtlich des Entwurfs des Österreichischen Bundesforstegesetzes Bedenken und Befürchtungen in der Öffentlichkeit existiert haben, die vor allem in Richtung Sicherung der öffentlichen Interessen, der ökologischen Zielsetzungen, aber auch der Dienstnehmerrechte beziehungsweise der Rechte aus bestehenden Verträgen gegangen sind.

Daher wurde, seit die Regierungsvorlage den Ministerrat passiert hat, in permanenten Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien versucht, diesen Bedenken entgegenzuwirken und den Anforderungen gerecht zu werden. Während dieser Diskussions- und Beratungsphase haben wir gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung der Österreichischen Bundesforste, mit den Einforstungsgemeinschaften, mit Vertretern von Naturschutz- und Tourismusbewegungen und mit Vertretern des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft versucht, zielorientiert und konstruktiv eine positive Veränderung dieser Regierungsvorlage vorzunehmen.

Daher konnte entgegen den Aussagen des Kollegen Reichhold am 3. Dezember im Ausschuß ein Abänderungsantrag eingebracht werden, und dieser hat eben diese von mir genannten Punkte umfaßt. Mit diesem Abänderungsantrag – mit Pressemeldungen aus der vergangenen Woche ist das durchaus zu belegen – wurde den Bedenken, die seitens der von mir genannten Vereinigungen bestanden haben, Rechnung getragen und wurden Abänderungen zur Zufriedenheit der Beteiligten für die Zukunft festgelegt.

Gestatten Sie mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß ich in diesem Zusammenhang einen Dank ausspreche, und zwar an die Beamten des Ressorts, die in hervorragender Flexibilität, in raschem Handeln und mit ihrem Engagement und auch durch den Einsatz neuer technischer Mittel, Herr Kollege Wabl, eine Aufbereitung der Materie jeweils auf dem letzten Stand der Verhandlungen vorgenommen und damit ermöglicht haben, diese Bedenken durch Abänderungen der Vorlage auszuräumen. Gleichzeitig mit diesem Dank darf ich ihre Arbeit durchaus auch als vorbildhaft und nachahmenswert herausstreichen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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