Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 249

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ansprechen, die für zehn Einwohnergleichwerte beziehungsweise bis 15 000 EW möglich gemacht werden, welche entweder eine baubehördliche Genehmigung oder eine abgelaufene wasserrechtliche Bewilligung hatten.

Sie alle wissen, daß die Fallfrist dafür mit 31. Dezember 1996 gegeben gewesen wäre, und es hätte etwa 100 000 Anlagenbetreiber, überwiegend im ländlichen Raum und überwiegend Häuslbauer, betroffen, und da wiederum im besonderen in Kärnten, in Niederösterreich und in der Steiermark, sodaß ich glaube, daß das Ziel und der Erfolg der Verlängerung weit höher zu werten ist als eine kleingeistige Streiterei im Rahmen der Geschäftsordnung. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohe Kosten beziehungsweise Zwischenkosten für Tankwagenentsorgung oder für die Errichtung von biologischen Zwischenanlagen wären die Folge gewesen. Und es wurde schon darauf hingewiesen, daß es auch rechtlich eine wirkliche Katastrophe gewesen wäre – nämlich für die Betreiber, für die Gemeinden, für die Bürgermeister –, daß es aber auch für die Behörden, für die Bezirkshauptmannschaften, die das Wasserrecht zu vollziehen haben, keine einfache Aufgabe gewesen wäre.

Eine sinnvolle Entsorgung, meine Damen und Herren, kann nicht auf so kurzfristige Lösungen, sondern nur auf eine Gesamtplanung mit einem Finanzierungskonzept abgestellt sein. Und daher begrüße ich es ganz außerordentlich – auch im Namen vieler Bürgermeister und des Gemeindebundes –, daß es zu dieser Fristverlängerung vom 31. Dezember 1996 auf 31. Dezember 1998 beziehungsweise 31. Dezember 2005 mit Genehmigungsermächtigung durch die Landeshauptleute unter bestimmten Bedingungen und Auflagen kommt.

Ich möchte wirklich herzlich dafür danken, daß diese §-27-Lösung, die heute so kritisiert wurde, Herr Minister und lieber Herr Vorsitzender des Ausschusses, Schorsch Schwarzenberger, eine Möglichkeit für die Realisierung geebnet hat, und ich glaube, daß damit auch die berühmte Verhältnismäßigkeit zwischen umweltnotwendigen Aspekten einerseits sowie der Auswirkung in der Praxis und der Kosten für die Betroffenen andererseits in einer ordentlichen Weise berücksichtigt werden konnte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

2.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

2.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte mich, wie meine Vorredner, mit dem Wasserrechtsgesetz beschäftigen. Es ist schade, daß wir solch ein Umweltgesetz wie das Wasserrechtsgesetz immer zwischen 2 Uhr und 3 Uhr in der Früh diskutieren – aber es muß wohl so sein.

Aber wir sollten die Kirche im Dorf lassen, meine Damen und Herren. Der Herr Minister hat angedeutet, es ist nicht die Wasserrechtsgesetz-Novelle, die wir heute hier beschließen, sondern es ist eine notwendige Anpassung bei den Kleinkläranlagen.

Wir müssen aber schon auch die Ursachen sehen. Wir haben 1990 das Wasserrechtsgesetz geschaffen, wir haben aufgrund der Finanzkraft der Gemeinden damals geglaubt, rasch ein Kanalisationsprogramm durchziehen zu können. Heute, 1996, wissen wir, daß diese Finanzierungen nicht mehr möglich sind.

Eine Gemeinde mit 10 000 Einwohnern hat Kosten in der Größe von rund 400 Millionen Schilling zu tragen, und das ist nur über die Gebühren finanzierbar. Das bedeutet für die ländliche Bevölkerung eine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühren um weit über 100 Prozent; in einigen Gemeinden sogar pro Jahr. Das heißt, der Weg zwischen Ökologie und Ökonomie, den Kollege Wabl angeschnitten hat, ist ziemlich schmal, denn die Bevölkerung muß sich das leisten können, auch wenn die Republik ihren Beitrag leistet. Diese 1 Milliarde Schilling, die zusätzlich


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