Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 248

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nicht kriminalisiert. Die heutige Entscheidung ermöglicht eine Fristverlängerung, die wichtig ist, ohne daß wasserrechtliche Zielsetzungen auf Dauer hintangehalten werden.

Meine Damen und Herren! Ich bitte den Herrn Bundesminister, doch zu überlegen, ob es nicht möglich wäre, das Forstgesetz in einigen Punkten einer Prüfung zu unterziehen, weil es in Oberösterreich mit dem Kulturflächenschutzgesetz – einem Landesgesetz – und dem Forstgesetz auf Bundesebene ständig zu Schwierigkeiten kommt. Nach dem Kulturflächenschutzgesetz ist nämlich ein sogenannter Schutzstreifen vorgeschrieben. Nach einer bestimmten Zeit von 10 oder 15 Jahren wäre aufgrund des Bescheides die Entfernung des Schutzstreifens vorzunehmen, aber nach dem Forstgesetz ist eine Schlägerung trotz Anordnung nicht möglich. Ich bitte daher, diese Aspekte zu berücksichtigen.

Insgesamt können wir diesen parlamentarischen Vorlagen, die heute abzustimmen sind, getrost unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

2.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Abgeordneter Wimmer. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

2.17

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte ebenfalls zur Rechtsformänderung der Österreichischen Bundesforste ein paar Sätze sagen. Es war nicht so einfach, sehr viele, teilweise sehr unterschiedliche Interessen unter einen Hut zu bringen. Diese Vorlage schafft im wesentlichen die Voraussetzungen, das Unternehmen weiterzuentwickeln und zu einem modernen Betrieb hin zu orientieren. Bis Ende 1997 wird der neue Vorstand dem neuen Aufsichtsrat verpflichtend ein Unternehmenskonzept vorlegen müssen.

Ein weiter sehr wesentlicher Punkt: Der neuen Bundesforste AG wird per Verfassungsbestimmung vorgeschrieben, den gesamten Liegenschaftsbestand in seiner Substanz zu erhalten. Ein bißchen auf die rechte Seite gesprochen: Das wird natürlich nicht auf die Gegenliebe der Freiheitlichen stoßen, wenn man sich den Entschließungsantrag anschaut, laut dem sie ja eher in Richtung Verkauf zu günstigen Konditionen plädiert haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bei diesem Entwurf tatsächlich ein breiter Konsens gelungen. Ich denke etwa an die Interessen der Eingeforsteten, 20 000 an der Zahl, ich denke an die erfolgreiche Schutzhüttenpolitik des Bundes, die in der bisherigen Art weiter geführt werden muß.

Ich möchte abschließend noch zu einem Punkt Stellung beziehen, der uns Sozialdemokraten immer wichtig war und wichtig ist. Die Rechte der Arbeitnehmer werden mit einer Verfassungsbestimmung abgesichert. Alle Rechte und Pflichten werden von der Aktiengesellschaft übernommen. Die Mitarbeiter waren ja über eine lange Zeit verunsichert. Jetzt endlich ist diese Ungewißheit vorbei, und das ist gut so! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, daß sich mit den neuen Rahmenbedingungen für die Österreichischen Bundesforste große Chancen eröffnen werden und daß vor allem eine langfristige wirtschaftliche Absicherung gelungen ist – nicht zuletzt auch im Interesse der dort beschäftigten Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ.)

2.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kröll. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten.

2.20

Abgeordneter Hermann Kröll (ÖVP): Zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft betreffend Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959, zum § 33c, 506 der Beilagen, darf ich noch ganz kurz, wenn es auch schon so spät ist, konkret die vorgesehene Fristverlängerung für Hauskläranlagen und Kommunalanlagen sowie auch für Verbandsanlagen


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