Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 40

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Ich möchte dem Herrn Bundesminister auch sagen, daß ich froh bin, daß eine Bestimmung, die uns ursprünglich nicht so sehr gefallen hat, nun im Wege des Abänderungsantrages repariert wurde, nämlich jene, mit der eine Klarstellung hinsichtlich der Zivilingenieure erfolgt ist.

Wenn sich nämlich ein Rechtsanwalt als Treuhänder dieses Instrumentes bedient, war nach dem alten Entwurf nicht so klar, ob eine direkte Haftung gegenüber dem Wohnungserwerber, was seine Leistungen betrifft, eintritt oder nicht. Dafür hat der Abänderungsantrag entsprechende Klarstellung gebracht.

Ich meine, daß auch durch die übrigen Abänderungen noch einige Kleinigkeiten qualitativ verbessert wurden, sodaß wir beiden Vorlagen gerne die Zustimmung erteilen werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller vor. – Bitte sehr.

10.35

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, daß die heute unter den ersten beiden Tagesordnungspunkten verhandelten Materien auch im Ausschuß sehr konstruktiv behandelt wurden. Es gab eigentlich eine große Freude darüber, daß sehr positive Dinge endlich umgesetzt werden können.

Von Frau Abgeordneter Fekter ist es schon angesprochen worden: Wenn jemand zum Beispiel unaufgefordert Waren zugesendet bekommt, dann muß man in Zukunft dieses Eigentum nicht mehr achten, weil man es ja überhaupt nicht bestellt hat. Man muß also nicht mehr, wenn das zum Beispiel Bücher sind, gewissermaßen sein Bücherregal mit Büchern vollstellen, die man überhaupt nicht haben will, sondern man kann diese Bücher verwenden, wenn man will, man kann sie aber auch wegwerfen.

Das ist eine Anpassung an eine Richtlinie der Europäischen Union. Ich betrachte es als sehr positiv, daß jetzt im Rahmen der Europäischen Union diese Form des Konsumentenschutzes endlich auch in Österreich Eingang findet, denn national war es bisher nicht möglich, diese Regelung zu treffen. Nun ist es eine notwendige Anpassung, die mit dem Beitritt zur Europäischen Union quasi akut geworden ist und sich sehr zum Vorteil der Verbraucher auswirken wird.

Insgesamt stehen beide Materien sehr im Zeichen dessen, daß man den Verbrauchern eine bessere Stellung einräumen will, daß man sie vermehrt schützen will, aber daraus ergibt sich im Grunde genommen mein Unmut, den ich verspüre. Frau Abgeordnete Fekter! Dabei möchte ich mich genau auf Sie beziehen. Wir haben im Ausschuß darüber gesprochen, ob nicht ein unterschiedlicher Inkraftsetzungstermin für einzelne Vorschriften gemacht werden soll, und sind dann übereingekommen, daß das nicht der Fall sein wird, weil es ja hier in Wahrheit auch nicht um redaktionelle Anpassungen geht.

Was mich so verärgert, ist, daß Sie sich hier herausstellen und sagen, daß das ein kleiner Abänderungsantrag ist, bei dem es nur um redaktionelle Anpassungen von Verträgen geht. – Wahr ist vielmehr, daß der § 6 Abs. 1 Z 5 und Z 13 von uns im Ausschuß – deshalb wird er ja geändert – als den Verbraucher benachteiligend erkannt worden ist. Wir haben gemeint, es ist gerechtfertigt, das mit 1. Jänner in Kraft zu setzen.

Aber jetzt kommen Sie hier heraus und wollen mir erzählen, daß die Zeit bis zum 1. Jänner für die Umstellung nicht reichen würde. – Das ist aber nicht das Problem! In der Ziffer 5 geht es darum, daß derzeit ein Unternehmer, der eine Leistung erbringt und im Vertrag auch vorsieht, daß er ein höheres Entgelt verlangen könnte, wenn Umstände eintreten, die er nicht beeinflussen kann, dieses Risiko quasi auf den Verbraucher abwälzen kann.


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