Im Konsumentenschutzgesetz Artikel II erscheint uns auch sehr wesentlich, daß die Rücktrittsrechte vom Vertrag jetzt besser und umfangreicher geregelt worden sind, wenn die angeführten besonderen Umstände eintreten. Das wird weitreichende Konsequenzen haben. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie das in der Praxis aussehen wird.
Ich halte es auch für notwendig, darauf hinzuweisen, daß jenem Mißbrauch begegnet wurde, der in der Vergangenheit mit unverständlichen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrieben wurde. Nun wird ein verbesserter Schutz des Konsumenten ermöglicht. Der Konsument kann sich ja im Gegensatz zu einer Firma, die einen Vertrag mit einer anderen Firma abschließt, nicht so leicht wehren, ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Konsument ist eindeutig in der schwächeren Position. Man kann davon ausgehen, daß im Verkehr zwischen Wirtschaftskörpern, zwischen Firmen von Haus aus eine größere Rechtssicherheit besteht, weil ja die Instrumente ganz anders genutzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Meine Damen und Herren! Auch die Entlastung für Mithaftende, das richterliche Mäßigungsrecht, das hier schon angeschnitten wurde, ist ein wichtiger Reformschritt. Ich möchte mich auch beim Herrn Bundesminister dafür bedanken, weil das wirklich ein drückendes Problem ist. Allein über diesen einen Punkt könnte man einen eigenen Debattenpunkt abführen.
Da gäbe es sehr viel dazu zu sagen. Ich glaube, das ist wirklich ein Schritt in die richtige Richtung und daher auch ganz in unserem Sinn.
Herr Bundesminister! Kritisch möchte ich anmerken, daß in dieser Vorlage die Ausklammerung der Reform des Gewährleistungsrechtes erfolgt ist. Das heißt, es wurden hier anstehende Reformen nicht mit behandelt. Ich nehme aber an, daß Sie hier noch eine Erklärung abgeben und uns mitteilen werden, was diesbezüglich in nächster Zeit beabsichtigt ist und welcher Zeitrahmen dahintersteht.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch ganz kurz auf das Bauträgervertragsgesetz eingehen. Das ist ein Punkt, der vielleicht auch aus ideologischer Perspektive interessant erscheint. Den freien Bauträgergesellschaften wurde ja immer mit dem Argument begegnet, sie wären aufgrund mangelnder Bonität nicht förderungswürdig. Nunmehr wurde ein Gesetz geschaffen, das die Abläufe genau regelt. Daher nehme ich an, daß es in Zukunft zu einer Art Gleichstellung zwischen den freien und den gemeinnützigen Wohnbauträgergesellschaften kommen könnte. Jedenfalls wird es zu einer Anhebung der allgemeinen Bonität der freien Wohnbauträgergesellschaften kommen. Das ist sicherlich ein Fortschritt.
Es geht auch darum, daß im Bauträgervertragsgesetz mehr materielle Sicherheit statt einer rein formellen Sicherheit geschaffen wird, indem vertragliche Mindeststandards festgelegt werden, die den Konsumenten direkt berechtigen. Die Erhaltung der Dispositionsfreiheit ist wichtig. Dem wurde auch dadurch Rechnung getragen, daß man eines von mehreren Wahlrechten in Anspruch nimmt, wie die Ansprüche derjenigen, die die Vorauszahlungen leisten, nach individuellem Gestaltungsspielraum abgesichert werden können.
In der Praxis wird sich vermutlich herausstellen, daß das Bankgarantiemodell das gängigste, weil wahrscheinlich auch das billigste, sein wird und daß sich dieses Modell wahrscheinlich zu 70 oder 80 Prozent durchsetzen wird.
Allerdings – und da bin ich mit dem Kollegen Fuhrmann nicht ganz einer Meinung – wird das Bauträgervertragsgesetz natürlich zu etwas höheren Kosten führen, weil jetzt sozusagen die Verpflichtung enthalten ist, eine dieser Absicherungsmodalitäten im Wege der Vertragserstellung sicherzustellen. Ich schätze, daß daraus geringfügige Mehrkosten entstehen, aber ich glaube, das muß uns die Sache wert sein.
Meine Damen und Herren! Wenn ich mir vor Augen führe, was in diesem Bereich schon alles passiert ist – ich nenne nur den Namen Itzlinger; das war ja ein regelrechter Skandal –, dann muß ich sagen, das ist eine Frage der Güterabwägung. Die erhöhte Sicherstellung ist sicher sehr zu begrüßen. Da dürfen 5 000 S, 6 000 S oder 10 000 S – je nach Wohnungsgröße – keine große Rolle spielen.